Der Kanton Schaffhausen hat zwar den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Ein erstes Massnahmenpaket zur Umsetzung haben die Stimmberechtigten jedoch mit 58,1 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Kernstück der Vorlage war eine Förderabgabe auf Strom.
Um die kantonale Energiestrategie umzusetzen, sollte das Baugesetz entsprechend geändert werden. 16’883 Stimmberechtigte sagten Nein zu dieser Revision, 12’197 sagten Ja. Umstritten war vor allem die bis 2020 befristete Förderabgabe in Höhe von 0,7 bis 0,8 Rappen pro Kilowattstunde.
Für einen durchschnittlichen Haushalt wären dadurch Mehrkosten von rund 35 Franken pro Jahr entstanden. Stromintensive Unternehmen und Gewerbe sollten die Abgabe ganz oder teilweise zurückerstattet bekommen, wenn sie sich dazu verpflichtet hätten, ihren Energieverbrauch zu reduzieren oder in Energiesparmassnahmen zu investieren.
Die Einnahmen aus der Förderabgabe sollten in einen Fonds fliessen, um Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu fördern. Kritiker hatten bemängelt, die Abgabe belaste vor allem Mieter und schade der Wirtschaft. Die Vorlage gefährde Arbeitsplätze und fördere die Marktverzerrung. SVP, FDP und EDU hatten die Nein-Parole ausgegeben.
Der Kantonsrat hatte der Revision des Baugesetzes mit 42 zu 12 Stimmen zugestimmt.
Erben können Geld sparen
Mit 65,2 Prozent Ja-Stimmen befürworteten die Stimmberechtigten eine Änderung beim Erbschaftswesen. 18’661 Stimmberechtigte legten ein Ja in die Urne, 9939 ein Nein. In Zukunft muss nicht mehr bei jedem Todesfall obligatorisch ein amtliches Inventar erstellt werden. Erben können damit Kosten sparen. Für den Kanton bedeutet dies jedoch Mindereinnahmen von über 100’000 Franken pro Jahr.
Die Vorlage geht auf eine FDP-Motion zurück. SVP und SP hatten empfohlen, die Änderung abzulehnen.