Das Kantonsgericht Schaffhausen hat am Montag eine 27-jährige Frau wegen Mordes an ihrem Vater zu 16,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigte ihren Vater mit 55 Messerstichen umgebracht hat.
Die junge Frau wurde auch noch wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Nötigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Gewalt gegen Polizisten verurteilt. Neben der Freiheitsstrafe erhält sie eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 500 Franken.
Ihrer Mutter, welche die Tötung ihres Ehemannes miterleben musste, soll die Verurteilte zudem 50’000 Franken Genugtuung zahlen. Die junge Frau bleibt in Sicherheitshaft. Das Kantonsgericht Schaffhausen ging mit seinem Urteil somit noch weiter als die Anklage, die lediglich 15 Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die 27-Jährige nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.
«Regelrechtes Abschlachten»
Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat während des Prozesses als «regelrechtes Abschlachten». Die Beschuldigte habe ein Blutbad angerichtet. 55 Mal habe sie auf ihren Vater eingestochen, davon 49 Mal in Hals, Nacken und Schultern.
Was der eigentliche Auslöser für den Gewaltexzess war, ist nicht abschliessend geklärt. Gemäss einem Gutachten leidet die Beschuldigte an einer Persönlichkeitsstörung, die nicht therapierbar ist. Sie wird als sehr manipulativ beschrieben, kaltblütig, emotionslos und gleichzeitig sehr einnehmend. Die Tat muss aber nicht zwingend mit ihrer Störung zusammenhängen.
Auch ihr Ehemann überlebte nicht
Die Beschuldigte selber wies die Vorwürfe entschieden zurück. Ihr Vater und ihr Ehemann hätten sich gegenseitig abgestochen. Die Tat geschah, als die Beschuldigte mit ihrem frisch angetrauten Ehemann von den Flitterwochen zurück nach Schaffhausen kam.
Vater und Ehemann, die sich nicht leiden konnten, gingen in der Wohnung im Ortsteil Hemmental sofort aufeinander los. Am Schluss lag nicht nur der Vater tot am Boden, sondern auch sein Schwiegersohn.
Die Staatsanwaltschaft kam aber zum Schluss, dass es der Vater war, der ihm – kurz vor seinem eigenen Ableben – die tödlichen Verletzungen zugefügt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilte kann es ans Obergericht weiterziehen.