«Schläger von München» von allen Instanzen abgewiesen

Der einzige noch inhaftierte Jugendliche der drei als «Schläger von München» bekannt gewordenen jungen Schweizer ist in Deutschland bei allen Instanzen erfolglose geblieben. Dies sagte sein Verteidiger am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Einer der Tatorte der "Schläger von München", am Sendlinger Tor (Bild: sda)

Der einzige noch inhaftierte Jugendliche der drei als «Schläger von München» bekannt gewordenen jungen Schweizer ist in Deutschland bei allen Instanzen erfolglose geblieben. Dies sagte sein Verteidiger am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Die Jugendkammer des Landgerichts München hatte den jungen Schweizer im November 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Der Bundesgerichtshof wies ein Revisionsgesuch als unbegründet ab. Ebenso erfolglos sei eine Verfassungsbeschwerde geblieben , wie der Verteidiger des heute 20-Jährigen sagte.

Damit waren alle Möglichkeiten, das Urteil anzufechten, ausgeschöpft. Der junge Mann befindet sich im Strafvollzug. Anträge auf vorzeitige bedingte Entlassung scheiterten laut Verteidiger.

Eine bedingte Entlassung wäre gemäss Jugendstrafrecht schon nach Verbüssung eines Drittels der Strafe zulässig, nicht erst nach zwei Dritteln, wie im Erwachsenenstrafrecht.

Wahllos Passanten verprügelt

Der junge Mann gilt als Haupttäter unter drei damals 16-jährigen Jugendlichen, die Ende Juni 2009 in der Münchner Innenstadt wahllos fünf Menschen attackiert und brutal zusammengeschlagen hatten. Sie weilten mit ihrer Klasse der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH in der Stadt.

Noch in der Tatnacht wurden sie festgenommen. Alle drei wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 20-Jährige hatte als einziger sein Urteil nicht akzeptiert.

Die beiden anderen sind bereits wieder in der Schweiz. Sie hatten Freiheitsstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten (wegen gefährlicher Körperverletzung) beziehungsweise von vier Jahren und zehn Monaten (wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung) erhalten. Der erste konnte im Frühjahr 2011 nach Hause zurückkehren, der zweite im Sommer 2012.

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