«Schlitzer-Inserat» der SVP verletzte Rassismus-Strafnorm

Nach dem Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung hat sich Martin Baltisser «enttäuscht» gezeigt über das Urteil des Bundesgerichts. Dieses schränke die Meinungsäusserungsfreiheit ein, sagte der frühere SVP-Generalsekretär.

Der frühere SVP-Generalsekretär Martin Baltisser vor dem Bundesgericht in Lausanne: Baltisser will das Urteil wegen Rassendiskriminierung nicht noch an den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg weiterziehen. (Bild: sda)

Nach dem Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung hat sich Martin Baltisser «enttäuscht» gezeigt über das Urteil des Bundesgerichts. Dieses schränke die Meinungsäusserungsfreiheit ein, sagte der frühere SVP-Generalsekretär.

Auf Italienisch und Französisch habe das Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» und seine Botschaft keine Probleme bereitet, sagte Baltisser am Donnerstag vor dem Bundesgericht in Lausanne der Nachrichtenagentur SDA. Es habe lediglich «eine Realität» dargestellt.

Doch in der Schweiz sei es das Bundesgericht, welches das geltende Recht interpretiere. Deshalb werde er den Entscheid auch nicht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg weiterziehen, sagte Baltisser.

Er glaube nicht, dass dadurch künftige SVP-Kampagnen beeinflusst würden, da es sich um einen Einzelfall handle und der Slogan «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» in der deutschen Sprache zweideutig interpretiert werden könne: Als «zwei oder mehrere Kosovaren» oder als «alle Kosovaren». Die SVP werde sich von diesem Urteil nicht das Maul stopfen lassen, sagte er weiter.

SVP-Richter unterliegen

Das Bundesgericht hatte zuvor ein Urteil des Berner Obergerichts bestätigt, das Baltisser und dessen Stellvertreterin Silvia Bär im März 2016 wegen eines Verstosses gegen die Anti-Rassismusstrafnorm verurteilte.

Mit dem Inserat seien die Kosovaren als Ethnie so dargestellt worden, dass sie im Vergleich zu anderen Ausländern gewalttätiger seien und deshalb kein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz hätten, argumentierte das höchste Gericht. So habe der Durchschnittsleser das Inserat verstanden, nimmt die Mehrheit der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes an.

Das Inserat habe damit Stimmung gegen diese ethnische Gruppe gemacht. Das Inserat sei als Gesamtes zu betrachten. Deshalb greife der Einwand der Beschwerdeführer nicht, dass mit dem Inserat ein Einzelfall aufgegriffen worden sei, der sich tatsächlich ereignet hat. Der Entscheid verlief entlang der Parteigrenzen – die zwei SVP-Richter unterlagen gegen die drei weiteren Richter.

Baltisser und Bär standen als Verantwortliche für das Inserat im Rahmen der Kampagne für die Masseneinwanderungsinitiative 2011 wegen Rassendiskriminierung vor Gericht. Sie wurden vom Obergericht gemäss Absatz 1 (Aufruf zu Hass oder Diskriminierung) zu bedingten Geldstrafen von 45 Tagessätzen zu je 300 beziehungsweise 220 Franken verurteilt. (Sitzung 6B_610/2016 vom 13.04.2017)

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