ber das weitere Schicksal der Baselbieter Schlösser Wildenstein und Bottmingen entscheidet das Volk: Der Landrat hat am Donnerstag einer Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüber gestellt. Einen SVP-Antrag, der den Rückzug der Initiative ermöglicht hätte, lehnte er ab.
Der Landrat folgte in der Streitfrage der Regierung. Die im Juni mit über 5400 Unterschriften eingereichte Initiative will, dass der Kanton die Schlösser Wildenstein und Bottmingen dauerhaft erhält und deren öffentliche Zugänglichkeit garantiert. Die Regierung schlug dagegen vor, zur Entlastung des Staatshaushalts namentlich Wildenstein einer Stiftung zu übertragen.
Die Initianten hatten aber in den letzten Tagen klar gemacht, dass ihnen dies nicht reicht. Die SVP wollte nun vorschreiben, dass die Stiftung ihren Sitz im Kanton haben sollte und auf die von der Regierung vorgesehene Abtrennung des Hofguts Wildenstein vom Schloss verzichtet würde.
Für Gegenvorschlag
Der Landrat sagte dazu jedoch am Mittwoch wie auch in der zweiten Lesung am Donnerstag nein. Allerdings hiess er einen SP-Antrag gut, der bei einer allfälligen späteren Weiterveräusserung des Hofguts für den Kanton ein Vorkaufsrecht gleich nach jenem des Pächters forderte.
Die von der Regierung für die Stiftungslösung beantragte Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes hiess der Rat gut, verfehlte dabei aber das nötige Vier-Fünftel-Mehr zum Ausschluss der obligatorischen Volksabstimmung. Schliesslich sagte er mit 47 zu 26 Stimmen nein zur Initiative und mit 51 zu 24 Stimmen ja zum Gegenvorschlag.
Die Regierung will die Schlösser im Baurecht einer neuen Trägerschaft übertragen und so den Staatshaushalt um 20 Millionen Franken entlasten. Die Zugänglichkeit soll über Auflagen gewährleistet werden.
Schloss Wildenstein soll an eine Stiftung der Basellandschaftlichen Kantonalbank gehen, während das Hofgut an die Christoph Merian Stiftung (CMS) verkauft würde. Für das Wasserschloss Bottmingen besteht noch keine Lösung.