Pizza-Lieferungen aus Deutschland ins Schweizer Grenzgebiet müssen am Zoll künftig wieder ordnungsgemäss angemeldet werden. Die Oberzolldirektion in Bern hat dem einige Zeit geduldeten, kleinen Pizza-Grenzverkehr den Riegel geschoben.
Pizzen, und mit ihnen andere zubereitete Nahrungsmittel wie Kebab, Thai-Food oder Sushi, die von Deutschland in die Schweiz geliefert werden, müssen laut Gesetz am Zoll als Handelsware deklariert werden. Der Schweizer Zoll drückte allerdings in letzter Zeit beide Augen zu und liess die deutschen Pizzakuriere ihre Ware ohne Papierkrieg in die Schweiz einführen.
Dies führte dazu, dass sich deutsche Unternehmen in Grenznähe zum Teil spezifisch auf Schweizer Kundschaft ausrichteten. Die massive Zunahme solcher Lieferungen führte dazu, dass die Eidgenössische Zollverwaltung wieder dazu überging, das Zollrecht zu vollziehen und auf eine Abfertigung zu pochen.
Ungleich lange Spiesse
Ein Grund dafür war nicht zuletzt die Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem schweizerischen Gewerbe. Schweizer Pizzakuriere unterliegen dem kantonalen Lebensmittelrecht. Sie müssen für die Zutaten mehr bezahlen, als die deutschen Pizzabäcker und waren so nicht konkurrenzfähig.
Nach monatelangen Gesprächen mit der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) schob die Eidgenössische Zollverwaltung dem sogenannten kleinen «Pizza-Grenzverkehr» aus Deutschland endgültig den Riegel. Die IHK wurde entsprechend informiert, wie die Oberzolldirektion bestätigte.
Abholen weiter möglich
Die IHK Hochrhein-Bodensee zeigte sich in einer Mitteilung über den Schweizer Entscheid enttäuscht. Da die grösste Nachfrage nach Pizza-Bestellungen am Abend bestehe, also ausserhalb der Öffnungszeiten des Zollamts, komme die Praxis einem Exportverbot gleich.
Es gebe für die betroffenen Unternehmen und ihre Kunden einen Trost, schreibt die IHK. Nach wie vor könnten Schweizer Kunden ihre Pizza auf der deutschen Seite zu jeder Tages- und Nachtzeit abholen. Wer in Deutschland gekaufte Pizzen privat in die Schweiz mitnimmt, kommt mit Privatware über die Grenze und muss diese bis zu einer bestimmten Menge nicht anmelden.