Wer auf einer dreispurigen Autobahn die Spur ganz links benutzt, muss in Zukunft mindestens 100 Stundenkilometer schnell fahren. Bisher galt auf der Überholspur eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h. Damit will der Bundesrat den Verkehrsfluss verbessern.
Die neue Regel gilt ab Anfang 2016. Mit der Änderung der Verkehrsregelverordnung und der Signalisationsverordnung hat der Bundesrat weitere Verkehrsregeln angepasst und einige ganz gestrichen.
So darf generell nur noch dann rückwärts gefahren werden, wenn wenden oder weiterfahren nicht möglich ist. Der Bundesrat begründet dies mit der überdurchschnittlich hohen Anzahl tödlicher Unfälle, die beim Rückwärtsfahren passieren. Zudem dürfen in Zukunft auch dreirädrige Fahrräder und Radfahrer mit Anhänger den Velostreifen benutzen.
Andere Regeln werden abgeschafft, weil sie nicht mehr zeitgemäss sind. Dazu gehören die Regeln für Fussgängerkolonnen, weil es solche kaum mehr gibt. Aufgehoben wird auch die Vorschrift, dass Gegenstände mit Spitzen, Kanten oder Schneiden vorsichtig zu tragen und nötigenfalls mit Schutzhüllen zu versehen sind. Dies entspreche nicht mehr dem heutigen Verkehrsverhalten.
Die Signale «Einfahrt von rechts» und Einfahrt von links“ auf Autobahnen werden abgeschafft, weil sie kaum mehr im Gebrauch sind. Die Verkehrsregelverordnung ist seit 1962 in Kraft, die Signalisationsverordnung seit 1979. Seither habe sich die Situation auf den Strassen markant verändert, schreibt der Bundesrat. Die beschlossenen Änderungen betreffen insgesamt rund 50 Artikel.