Was einzelne Kantone bereits in Eigenregie beschlossen haben, soll nun auf nationaler Ebene per Volksinitiative durchgesetzt werden: die endgültige Abschaffung der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer.
Die von der Alternativen Linken (AL) lancierte Initiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ wurde am Freitagnachmittag in Bern mit 103’000 beglaubigten Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben.
„Kein Aldi-Tarif für Multimillionäre“ oder „Sind wir eigentlich alle pauschalbescheuert“ hiess es bei der Übergabe der 94 Unterschriftenpakete auf Plakaten.
Die Unterschriftensammlung kam laut Niggi Scherrer von der AL anfänglich nur harzig voran. Dank der Unterstützung seitens des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und namentlich der Unia, der SP und der JUSO kamen schliesslich 120’000 Unterschriften zusammen, von denen 103’000 für gültig erklärt wurden.
Verfassungswidrig und ungerecht
Das Volksbegehren richtet sich gegen die pauschale Besteuerung von ausländischen Reichen, die in der Schweiz leben, ohne hier zu arbeiten. Die steuerliche Bevorzugung von Einzelpersonen sei ungerecht und verfassungswidrig; sie verletze die Rechtsgleichheit, finden die Initianten.
Sie wollen dem Art. 127 in der Verfassung einen neuen Absatz hinzufügen: „Steuerprivilegien für natürliche Personen sind unzulässig. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist untersagt.“
Als erster Kanton hatte Zürich 2009 diese Besteuerungsart per Volksentscheid abgeschafft. Es folgten Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt. In den Kantonen Luzern, St. Gallen, Thurgau und Bern verwarf das Volk zwar entsprechende Initiativen, erhöhte aber die Hürden für die Pauschalbesteuerung.
Bund reagierte
Vor diesem Hintergrund beschloss in der Herbstsession auch das eidgenössische Parlament eine leichte Erhöhung der Pauschalsteuer.
Die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern für Pauschalbesteuerte werden demnach neu nach dem Sieben- statt nach dem Fünffachen der Wohnkosten berechnet. Für jene, die im Hotel wohnen, werden die Steuern nach dem Dreifachen des Pensionspreises (heute das Doppelte) berechnet.
Bei der direkten Bundessteuer wird ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken gelten. Die Kantone müssen ebenfalls einen solchen Mindestbetrag festlegen, wobei sie die Höhe selbst bestimmen können. Die Kantone haben zwei Jahre Zeit, die Gesetzesrevision durchzusetzen. Anschliessend gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Initianten: Nichts als Kosmetik
Für die Initianten der Volksinitiative sind dieses Änderungen nichts als Kosmetik. Mit der gesamtschweizerischen Abschaffung der Aufwandbesteuerung könne der Steuer-Tourismus pauschalbesteuerter Millionäre und damit auch die „interkantonale Schmuddel-Konkurrenz“ gestoppt werden.
Das im Jahr 1862 vom Kanton Waadt eingeführte System der pauschalen Besteuerung generierte im Jahr 2010 insgesamt gegen 700 Millionen Franken, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der Herbstsession sagte. In der Schweiz gibt es derzeit über 5000 Pauschalbesteuerte.