Vorläufiges Ende im Fall der Zuger Sex-Affäre: Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung gegen Markus Hürlimann eingestellt. Der Zuger SVP-Kantonsrat erhält eine Genugtuung und wird entschädigt.
Das Verfahren habe keine Beweise zutage gebracht, dass die AL/Grüne-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin während der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 widerstandsunfähig war, heisst es in der Mitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden vom Freitag. Das Verfahren wegen Verdachts auf Schändung wurde deshalb eingestellt.
Die von der Privatklägerin vor Abschluss der Untersuchung ergänzend eingereichten Beweisanträge wurden abgelehnt. Die Unterlegene hat jedoch die Möglichkeit, den Entscheid der Staatsanwaltschaft innert zehn Tagen beim Zuger Obergericht anzufechten.
Der SVP-Kantonsrat erhält gemäss Mitteilung eine Entschädigung sowie eine Genugtuung. «Der 41-Jährige sass damals ja einen Tag in Untersuchungshaft», sagte Marcel Schlatter, Sprecher der Zuger Strafverfolgung. Zudem müsse er für seine Anwaltskosten entschädigt werden.
Weil die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig ist, können über die Höhe dieser Beträge aber noch keine Angaben gemacht werden. Die Verfahrenskosten übernimmt von Gesetzes wegen die Staatskasse.
Spiess-Hegglin will zunächst die schriftliche Einstellungsverfügung abwarten und diese dann mit ihrem Anwalt genau analysieren, wie sie der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage sagte. Sie habe eben erst aus den Medien von der Verfügung erfahren.
Auch SVP-Kantonsrat Hürlimann will die Verfügung der Staatsanwaltschaft und allfällige weitere Schritte genau prüfen, wie er über seinen Anwalt mitteilen liess.
Anzeige gegen Spiess-Hegglin
Abgeschlossen ist die Sache aber ohnehin noch nicht. SVP-Kantonsrat Hürlimann hatte nämlich am 1. April seine Gegenspielerin angezeigt. Er beschuldigt die 34-Jährige der Verleumdung und der üblen Nachrede. «Dieses Verfahren läuft immer noch», sagte Schlatter.
Ins Rollen gekommen war die Sache, nachdem Spiess-Hegglin am Morgen nach der Feier mit Unterleibsschmerzen und ohne Erinnerung an den vorangehenden Abend ins Spital ging. Die 34-Jährige selbst erstattete keine Anzeige. Die Ärzte hingegen informierten die Polizei.
Der SVP-Politiker geriet darauf in Verdacht, seine Kantonsratskollegin mit K.-O.-Tropfen gefügig gemacht und gegen ihren Willen Sex mit ihr gehabt zu haben.
«Bruchstückhafte» Erinnerungen bei Hürlimann
Hürlimann hatte dies stets in Abrede gestellt. Es sei zwar zu einer Annäherung gekommen. Diese sei aber einvernehmlich gewesen, beteuerte er zunächst. Er könne sich wegen des Alkoholkonsums aber nur noch bruchstückhaft daran erinnern. Später sprach er von «fremdküssen». Eine rechtsmedizinische Untersuchung hatte bei Spiess-Hegglin DNA-Spuren des SVP-Politikers nachgewiesen.
Weitere Untersuchungen brachten aber keine Hinweise auf eine Widerstandsunfähigkeit der Frau durch K.-O.-Tropfen oder andere Substanzen zutage. Ausserdem kamen die Experten zum Schluss, dass das Verhalten von Spiess-Hegglin «nicht dem typischen Wirkungsprofil» von K.-O.-Tropfen entsprochen habe.
K.O.-Tropfen bauen sich innerhalb von etwa 8 Stunden im Körper ab. Gemäss Spiess-Hegglin wurden ihr die Proben im Spital jedoch erst rund 20 Stunden nach der mutmasslichen Einnahme entnommen.