Schmidheiny-Firmen zu 90,5 Mio. Dollar Schadensersatz verurteilt

Weiteres Ungemach für den früheren Eternit-Besitzer Stephan Schmidheiny: Die Schweizer Firmen Anova Holding AG und Becon AG sind von einem Gericht im US-Bundesstaat New Jersey Anfang Juli zu Schadensersatzzahlungen von über 90 Millionen Dollar verurteilt worden.

Der Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny (Archiv) (Bild: sda)

Weiteres Ungemach für den früheren Eternit-Besitzer Stephan Schmidheiny: Die Schweizer Firmen Anova Holding AG und Becon AG sind von einem Gericht im US-Bundesstaat New Jersey Anfang Juli zu Schadensersatzzahlungen von über 90 Millionen Dollar verurteilt worden.

Laut dem US-amerikanischen Gerichtsurteil sind die Nachfolgeunternehmen des Baumaterialkonzerns Eternit Gruppe, der Asbest abbaute und international für Bauzwecke vertrieb, haftbar für die Entschädigung von elf Familien von Lungenkrebsopfern. Diese hätten sich als Mitarbeiter der Baufirma Johns-Manville, die bis in die 80er-Jahre Asbest verwendete, die tödlichen Lungenkrankheiten zugezogen, urteilte die Richterin in New Jersey.

Im Verfahren machten die Anwälte der Kläger geltend, gemäss internationalen Verträgen hätte die Investmentberatungsfirma Anova Holding AG, die der Eternit-Erbe Stephan Schmidheiny mit Teilen von Gewinnen aus dem Asbestgeschäft gründete, für die durch die Verwendung von Asbest angerichteten Schäden einzustehen.

Die Anwälte der Kläger pochen auf die Umsetzung des Urteils gemäss der Handelskonventionen von Den Haag.

Verurteilte Firmen zuversichtlich

Gemäss der «Wochenzeitung» (WOZ), die in ihrer Ausgabe vom Donnerstag über den Gerichtsfall berichtet, anerkennen die Becon AG und die Anova Holding AG das Urteil nicht. Schmidheinys Pressesprecherin Lisa Meyerhans bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda diese Information.

Es handle sich um ein inneramerikanisches Urteil, das in der Schweiz durchgesetzt werden müsste, teilte Meyerhans mit. «Ob und wann solche Durchsetzungsansprüche in der Schweiz gestellt werden, können wir nicht beurteilen.» Die beiden Firmen seien jedoch überzeugt, «dass solche Urteile auf Basis der Schweizerischen Rechtsordnung nicht geschützt sind». Die Schweiz werde also keine Rechtshilfe leisten.

Meyerhans sagte zudem, dass weder die Becon AG noch die Anova Holding AG je in den USA aktiv gewesen seien. «Sie waren entsprechend auch nicht vor Gericht in New Jersey vertreten und haben das Urteil aus den Medien erfahren.»

Anderes Asbesturteil in Italien hängig

2013 wurde Schmidheiny in der Folge von Asbestklagen durch ein italienisches Gericht zweitinstanzlich zu 18 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das oberste italienische Gericht beurteilt voraussichtlich im November das Urteil des Turiner Appellationsgerichts. Schmidheiny hofft auf einen Freispruch.

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