Schmidheiny verlangt Annullierung des Asbest-Prozesses von Turin

Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny, der im Februar im Asbest-Prozess in Italien in erster Instanz zu 16 Jahren Haft verurteilt worden war, verlangt eine Annullierung seines Prozesses.

Stephan Schmidheiny im Jahr 1997 (Archiv) (Bild: sda)

Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny, der im Februar im Asbest-Prozess in Italien in erster Instanz zu 16 Jahren Haft verurteilt worden war, verlangt eine Annullierung seines Prozesses.

Dies geht aus Schmidheinys Rekurs hervor, wie die italienische Nachrichtenagentur ANSA am Montag schreibt.

Seine Verteidiger argumentieren darin gemäss ANSA, dass das Strafgericht in Turin, vor dem der Fall verhandelt worden war, gar nicht für den Fall zuständig gewesen sei. Zuständig sei ein Schwurgericht. Ein Schwurgericht setzt sich in Italien aus zwei Berufsrichtern und acht Laienrichtern zusammen.

Die Anwälte begründeten ihre Forderung damit, dass gemäss italienischer Strafprozessordung ein Schwurgericht zuständig sei für vorsätzlich verübte Straftaten, die den Tod eines oder mehrerer Menschen verursacht hätten, und nicht ein Strafgericht.

Schmidheiny und sein Mitangeklagter Jean-Louis de Cartier de Marchienne seien wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt worden, dies wegen der Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen. Gemäss der Staatsanwaltschaft starben deswegen bislang 2000 Menschen – Mitarbeiter der Eternit S.p.A. (Genua) und Anwohner der vier italienischen Werke – an asbestbedingten Krankheiten.

Fall für den EU-Gerichtshof?

Gemäss der Verteidigung hätte sich der Richter des Strafgerichts, Giuseppe Casalbore, gleich zu Beginn des Prozesses als nicht zuständig erklären und das Verfahren an ein Schwurgericht (Corte d’Assise) weiterleiten müssen. Dass er dies nicht getan habe, sei verfassungswidrig. Der Prozess sei deswegen zu annullieren.

Das Verfahren liegt derzeit beim Berufungsgericht, nachdem Staatsanwaltschaft wie Verteidigung gegen das Urteil Casalbores rekurriert hatten. Vom Berufungsgericht verlangen die Verteidiger Schmidheinys auch, dass dieses beim EU-Gerichtshof vorstellig wird. Das EU-Gericht solle abklären, ob beim Prozess die Grundrechte eingehalten worden seien.

«Absichtlich» Sicherheitsmassnahmen unterlassen

Der Prozess hatte Ende 2009 in Abwesenheit der Angeklagten in Turin begonnen. Nach 66 Anhörungen und der Anhörung von hunderten Zeugen, fiel im Februar diesen Jahres schliesslich das Urteil von 16 Jahren Haft gegen die beiden Angeklagten. Schmidheiny und de Cartier wurden zudem zu Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt.

Nach Überzeugung des Strafgerichtes hatten die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua) absichtlich eine Umweltkatastrophe verursacht. Auch haben sie demnach mit Absicht Sicherheitsmassnahmen in zwei italienischen Eternit-Fabriken nicht eingehalten. Bei zwei weiteren Eternit-Fabriken hatte das Gericht die Fälle als verjährt erachtet.

Schmidheiny hatte nach dem Urteil via seinen Sprecher betont, dass er «weder je operativ Verantwortlicher noch Verwaltungsrat oder Besitzer der italienischen Eternit-Gruppe» gewesen sei.

Zudem habe die Schweizerische Eternit-Gruppe (SEG) in den 70er und 80er Jahren über 60 Millionen Franken in die italienischen Werke investiert, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Der Sprecher kritisierte bereits damals «schwerwiegende Verfahrensmängel».

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