Eine Firma aus dem Umfeld der ermordeten pakistanischen Politikerin Benazir Bhutto hat die Herausgabe von Schmuck im Wert von rund 180’000 Franken gefordert. Die Wertsachen sind 1998 im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei gegen Bhutto und ihren Mann Asif Ali Zardari beschlagnahmt worden.
Der Schmuck war damals durch eine Überweisung von einem Konto dieser Firma bezahlt worden. Zardari war der wirtschaftlich Berechtigte am Offshore-Unternehmen. Dieses wurde auch für das Waschen von illegal erlangten Geldern von Bhutto und Zardari genutzt.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Firma abgewiesen. Wie es im am Freitag publizierten Urteil schreibt, hat die Offshore-Gesellschaft nicht nachweisen können, dass sie den Schmuck in eigenem Namen erworben hat.
Vielmehr seien das Collier, die Ohrringe, das Armband und der Ring im Auftrag von Zardari als Geburtstagsgeschenk für seine Frau gekauft worden.
Kein rechtskräftiges Urteil
2003 hatte ein Genfer Richter Zardari und Bhutto wegen Beteiligung an Geldwäscherei zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Das Paar rekurrierte dagegen, aber es kam nie zu einem rechtskräftigen Urteil. 2008 wurden in Pakistan alle Verfahren gegen Bhutto und ihren Mann eingestellt.
Zardari war Mitte der 1990er Jahre Investitionsminister im Kabinett seiner Ende 2007 ermordeten Ehefrau. Er soll Provisionen von 10 Prozent kassiert und das so angehäufte Millionen-Vermögen ins Ausland geschafft haben. Von 2008 bis 2013 amtierte Zardari als Präsident Pakistans.