Mehr als 20 Jahre verbrachte ein heute 56-jähriger Schweizer wegen Drogendelikten schon im Gefängnis – jetzt muss er nochmals elf Jahre absitzen: Das Bundesgericht hat ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen gestützt.
Der Mann wurde im Zürcher Milieu „Schneekönig“ genannt. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte den Mann im Juni 2010 unter Anrechnung eines Rests von 2474 Tagen aus früheren Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dagegen legte der „Schneekönig“ Berufung ein. Das Kantonsgericht St. Gallen verhandelte den Fall 2011. Auch die zweite Instanz sah es als erwiesen an, dass der Mann ab 2008 über sechs Kilogramm Kokaingemisch verkauft hat. Das Kantonsgericht milderte die Strafe um ein Jahr – auch wegen guter Führung des Manns im Strafvollzug.
Ende 2004 war der Mann bedingt aus dem Vollzug einer 17-jährigen Zuchthausstrafe entlassen worden, bei einer Probezeit von vier Jahren. 2009 fand die Polizei bei einer Razzia in seinem Haus in Stäfa ZH knapp ein Kilo Kokain und über ein halbes Dutzend Waffen.
Das Vorstrafenregister des „Schneekönigs“ ist lang. Seit 1977 wurde er in rund einem halben Dutzend Gerichtsverfahren zu gesamthaft 28 Jahren und acht Monaten verurteilt. Bereits als 16-jähriger Teenager kam er das erste Mal mit dem Drogenhandel in Kontakt.