Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat zufrieden auf die Erkenntnisse der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Offshore-Konstrukten der Ammann Gruppe reagiert. Das Resultat sei nicht überraschend, aber trotzdem erfreulich, hiess es in seinem Departement.
Der Bericht der Steuerverwaltung bestätige abschliessend, dass die früheren Veranlagungen der Ammann Gruppe rechtsbeständig seien und dass es keine neuen Tatsachen gebe, die Anlass für eine eine Korrektur böten. Ebenso werde klar festgehalten, dass sich die Ammann Gruppe gegenüber den Steuerbehörden jederzeit korrekt verhalten habe.
Die Ammann Gruppe reagierte ebenfalls mit Genugtuung auf die Erkenntnisse der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese habe nun abschliessend festgestellt, dass sich die Ammann Gruppe stets korrekt verhalten habe, heisst es in einem Communiqué vom Donnerstag.
«Zentral und wichtig» sei, dass die seinerzeitigen Steuerveranlagungen auch heute als rechtsbeständig beurteilt würden. Unternehmen müssten sich auf die Steuerbehörden und deren Entscheide verlassen können.
Offshore-Konstrukte der Ammann-Gruppe
Die Kontroverse um Steueroptimierungen war Anfang 2014 entbrannt, als Medien über Offshore-Konstrukte der Ammann-Gruppe ab dem Jahr 2004 berichteten. Dabei ging es um Offshore-Gesellschaften in Luxemburg und Jersey.
Die bernische Steuerverwaltung untersuchte den Fall und kam zum Schluss, dass das seinerzeit vom heutigen Bundesrat Johann Schneider-Ammann geleitete Unternehmen die Regeln stets eingehalten habe.
So sieht es auch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), die das Dossier nochmals unter die Lupe nahm. Sie tat dies auf Ersuchen der bernischen Finanzdirektorin Beatrice Simon.
Drei Steuerexperten der ESTV und ein Experte der bernischen Steuerverwaltung prüften in der Folge die Veranlagungen und die dazugehörigen Akten, die in diesem Dossier für den Zeitraum von 1976 bis 2009 vorliegen.
Der daraus resultierende Untersuchungsbericht ist nicht öffentlich, denn er enthält Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen. Hingegen veröffentlichten Bund und Kanton am Donnerstag einen Rapport, der die wesentlichen Erkenntnisse der Untersuchung darlegt.
«Sachverhalt lückenhaft erhoben»
Die bernische Steuerverwaltung hat demnach den Sachverhalt, der die Basis war für die Veranlagungsentscheide, nur lückenhaft erhoben. Laut ESTV wäre eine andere rechtliche Beurteilung der Sitzfrage der beiden Offshore-Gesellschaften denkbar gewesen – mehr noch: Die vorliegenden Fakten und Belege hätten «eher zu einer anderen Beurteilung führen müssen».
Auf der Basis der vorliegenden Akten hätte die ESTV das Ruling 2007 nicht genehmigt. Der Vorsteher der bernischen Steuerverwaltung schliesst sich dieser Beurteilung an.
Allerdings hält die ESTV auch fest, dass keine neuen Tatsachen erkennbar sind, die Grundlage für eine nachträgliche Korrektur der Veranlagungen sein könnten. Nach Einschätzung der ESTV sind die Voraussetzungen für eine nachträgliche Öffnung der Verfahren nicht gegeben, weshalb ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren nicht möglich ist.
«Keine absichtlichen Verfehlungen»
Die bernische Finanzdirektion bedauert, dass die zuständige Abteilung der kantonalen Steuerverwaltung die Abklärungen nicht mit der nötigen Genauigkeit vorgenommen habe. Hinweise für absichtliche oder gar strafrechtlich relevante Verfehlungen bei der bernischen Steuerverwaltung oder bei der Ammann Gruppe gebe es aber nicht.