Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat am Freitag in Brüssel das neu ausgehandelte «Horizon 2020»-Abkommen unterzeichnet. Damit können Schweizer Forschende wenigstens teilweise wieder am EU-Forschungsprogramm teilnehmen.
Auf EU-Seite setzten EU-Forschungskommissar Carlos Moedas und die italienische Forschungsministerin Stefania Giannini, welche die EU-Präsidentschaft vertritt, ihre Unterschriften unter das neu ausgehandelte Abkommen. Dieses sieht eine Teilassoziierung der Schweiz am EU-Forschungsprogramm vor – dem ersten Pfeiler der «universitären Spitzenforschung» von «Horizon 2020».
Die Forschenden in der Schweiz konnten sich bereits ab dem 15. September wieder an den prestigeträchtigen Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats beteiligen.
Beim zweiten Pfeiler «Führende Rolle der Industrie» und dem dritten Pfeiler «Gesellschaftliche Herausforderungen» bleibt die Schweiz weiterhin Drittstaat.
Diese Teilassoziierung gilt bis Ende 2016. Danach ist eine Vollassoziierung der Schweiz an «Horizon 2020» vorgesehen – vorausgesetzt, dass eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden kann, inklusive dem Problem mit Kroatien. Ist dies der Fall, wird Horizon 2020 weitergeführt und automatisch auf sämtliche Programmteile ausgedehnt.
Wird das Freizügigkeitsabkommen jedoch gekündigt oder das Protokoll zu dessen Ausdehnung auf Kroatien nicht ratifiziert, wird das «Horizon 2020»-Abkommen hinfällig. Die Schweiz würde dann in allen Bereichen als Drittstaat behandelt.