Seit dem 1. Januar 2013 werden Raser härter angefasst. Nun empfiehlt der Vorstand der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, auch jene Schnellfahrer härter zu bestrafen, die nicht unter die neue Rasergesetzgebung fallen.
Diese gilt seit Anfang Jahr unter anderem für Lenker, die in Tempo-30-Zonen über 70 Stundenkilometer fahren oder innerorts mit über 100 km/h, ausserorts mit über 140 km/h und auf der Autobahn mit über 200 km/h unterwegs sind. Diese Raser müssen mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren, einem Fahrausweisentzug von zwei Jahren oder länger sowie der Beschlagnahme des Fahrzeugs rechnen.
Der Vorstand der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) empfiehlt nun, auch jene Temposünder härter anzufassen, die nicht unter die neue Gesetzgebung fallen. Bei einfachen Verletzungen von Verkehrsregeln sieht er keine Verschärfungen vor. Neu festgelegt werden sollen hingegen die Strafmasse für grobe Verletzungen im unteren und mittleren Bereich, wie der KSBS-Website zu entnehmen ist.
Wer innerorts zwischen 25 und 50 Stundenkilometer zu schnell fährt, soll neu mindestens mit einer Geldstrafe zwischen 20 und 120 Tagessätzen belegt werden; bisher lagen die Geldstrafen bei 10 bis 30 Tagessätzen. Die Höhe des Tagessatzes ist abhängig vom Einkommen.