Auch in Deutschland muss künftig auf Zigarettenschachteln mit grossformatigen Schockfotos vor den Gefahren des Rauchens gewarnt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird.
Die in anderen Ländern bereits üblichen Schockbilder etwa von einem verfaulten Fuss oder einer schwarzen Raucherlunge sollen in Deutschland von Mai an mehr Menschen – insbesondere Jugendliche – vom Rauchen abhalten. Bereits hergestellte Zigarettenverpackungen dürfen noch ein Jahr lang ohne die neuen Warnbilder verkauft werden – bis zum Mai 2017.
Durch die neuen Vorschriften werden die Warnhinweise zugleich deutlich grösser. Die Kombination aus Bildern und Warnhinweisen wie «Rauchen ist tödlich» muss mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen.
Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber wesentlich kleiner. Mit dem neuen Gesetz werden zudem Aromen verboten, die den Tabakgeschmack überdecken.
Der Bundesrat (Länderkammer) muss der Reform noch zustimmen, was jedoch als wahrscheinlich gilt. Deutschland ist verpflichtet, die vor zwei Jahren verabschiedete Tabakrichtlinie der EU bis zum 20. Mai in deutsches Recht umzusetzen.
Jährlich 120’000 Tote
«Rauchen ist das grösste vermeidbare Gesundheitsrisiko», betonte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler. Sie verwies auf aktuelle Zahlen, wonach in Deutschland jährlich mehr als 120’000 Menschen an den Folgen des Rauchens sterben.
Die Hersteller sprachen von einem «rabenschwarzen Tag für die deutsche Tabakwirtschaft». Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) beklagten, das Gesetz führe zu einem Verlust von vielen Arbeitsplätzen bei kleinen und mittelständischen Produzenten.
Linken und Grünen gehen die Regelungen allerdings nicht weit genug. Sie fordern vor allem ein vollständiges Werbeverbot. Die deutsche Regierung will über ein Verbot von Kino- und Aussenwerbung allerdings erst in einem nächsten Schritt entscheiden.
Schweiz kennt Warnbilder schon länger
In der Schweiz werden Tabakprodukte bereits seit dem 1. Januar 2010 mit bildlichen Warnhinweisen versehen. Sie ergänzen die bereits seit dem 1. Mai 2007 verwendeten Textwarnhinweise. Zudem gilt seit längerem ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Auch Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet, ist untersagt.
In seiner Botschaft ans Parlament hatte der Bundesrat im November vorgeschlagen, Tabakwerbung auf Plakaten, in Print- und Onlinemedien sowie im Kino zu verbieten. Am Kiosk, an Automaten und an Festivals von nationaler Bedeutung sollen die Tabakkonzerne aber weiterhin für ihre Raucherwaren werben dürfen.
Weltweit sterben jedes Jahr über 5 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. In der Schweiz sind es rund 9500 Personen. Der Tabakkonsum ist damit die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz.