Schonfrist für Autofahrer ohne Alkoholteströhrchen in Frankreich

Automobilisten, die in Frankreich kein Alkoholteströhrchen vorweisen können, werden neu nicht ab 1. November, sondern erst ab 1. März 2013 mit elf Euro (rund 13 Franken) gebüsst. Seit dem 1.Juli muss jeder, der in Frankreich Auto oder Motorrad fährt, einen gültigen Test mitführen.

Ein Mann macht einen Alkoholtest (Symbolbild) (Bild: sda)

Automobilisten, die in Frankreich kein Alkoholteströhrchen vorweisen können, werden neu nicht ab 1. November, sondern erst ab 1. März 2013 mit elf Euro (rund 13 Franken) gebüsst. Seit dem 1.Juli muss jeder, der in Frankreich Auto oder Motorrad fährt, einen gültigen Test mitführen.

Auch Auto- und Motorradfahrer aus der Schweiz müssten solche Teströhrchen vorweisen können, hiess es am Mittwoch in einem Communiqué des Touring Club Schweiz (TCS).

Der Alkoholtest muss der französischen Norm NF entsprechen, und sein Haltbarkeitsdatum darf nicht abgelaufen sein. Er besteht aus einem reaktiven Röhrchen und einem Plastikbeutel. In diesen bläst der Fahrer, und nach zwei Minuten erscheint das Ergebnis auf dem Röhrchen. Die Geräte sind beim TCS, in Apotheken und grossen Einkaufszentren für ein paar Franken im Angebot.

Die französischen Behörden erhoffen sich davon, dass Autolenker, die nicht sicher sind, ob sie zu viel getrunken haben, nach einem eigenen Blastest auf eine Fahrt verzichten. Auf diese Weise soll die Anzahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle reduziert werden.

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