Ein Zürcher Gericht hat einen Mann wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens, Körperverletzung sowie Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Er hatte in einer Galerie auf zwei Männer geschossen und diese verletzt.
Die Tat ereignete sich an einem Nachmittag im Mai 2013. Der beschuldigte Türke tauchte damals laut Anklage mit einer Pistole in der Galerie an der Langstrasse auf, eröffnete das Feuer auf seine beiden Landsleute und verletzte diese an den Oberschenkeln. Insgesamt gab der heute 33-Jährige sechs Schüsse ab.
Nach der Tat flüchtete er. Später wurde der Asylbewerber in Bulgarien festgenommen und an die Schweiz ausgeliefert.
Das Bezirksgericht geht davon aus, dass sich der Beschuldigte in seiner Ehre verletzt gefühlt hat. So sei er zuvor von den beiden Landsleuten attackiert worden. Darauf habe er die beiden aufgesucht, um sich mit der Waffe den nötigen Respekt zu verschaffen.
Gegen den Boden geschossen
Der Staatsanwalt hatte vergeblich auf versuchte vorsätzliche Tötung plädiert und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verlangt. Der Schütze habe den Tod der Opfer in Kauf genommen, sagte er. Der Verteidiger verneinte dagegen jeglichen Tötungsvorsatz und setzte sich für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ein.
Gegen einen Tötungsvorsatz spricht laut dem Gerichtsvorsitzenden das Spurenbild. Der Täter habe alle sechs Schüsse gegen den Boden gerichtet und nicht auf die beiden Geschädigten gezielt. Allerdings habe er diese in unmittelbare Lebensgefahr gebracht.
Der Verurteilte wurde verpflichtet, den Geschädigten Schmerzensgelder von 25’000 Franken sowie 10’000 Franken zu bezahlen. Zudem muss er Schadenersatz leisten, dessen Höhe noch ermittelt werden soll.
280 Tage der Strafe hat der Mann bereits verbüsst. Nach der Haftverbüssung muss er mit der Ausschaffung rechnen.