Schütze von Lancy GE mit fünfeinhalb Jahren Gefängnis bestraft

Wegen versuchter Tötung, Gefährdung des Lebens und schwerer Körperverletzung ist der Schütze von Lancy GE zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine beiden Opfer erhalten eine Genugtuungssumme von insgesamt 105’000 Franken. Das Hauptopfer muss für den Rest des Lebens mit einer Kugel im Kopf leben.

Das Opfer Marina verlässt mit ihrem Vater und dem Rechtsanwalt das Gerichtsgebäude (Bild: sda)

Wegen versuchter Tötung, Gefährdung des Lebens und schwerer Körperverletzung ist der Schütze von Lancy GE zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine beiden Opfer erhalten eine Genugtuungssumme von insgesamt 105’000 Franken. Das Hauptopfer muss für den Rest des Lebens mit einer Kugel im Kopf leben.

Der heute 30-jährige Täter hatte im Oktober 2010 in Lancy GE auf Jugendliche geschossen, mit denen er sich einige Minuten zuvor gestritten hatte. Er fühlte sich nach eigenen Aussagen gedemütigt, weil er mit einer Gruppe junger Frauen diskutieren wollte, aber abgeblitzt sei. Später seien mehrere junge Männer dazu gekommen.

Einer von ihnen habe ihn angerempelt. Daraufhin ging der damals 29-jährige Schweizer in seine Wohnung und kehrte mit einer Pistole zurück. Als die Jugendlichen die Pistole erblickten, ergriffen sie die Flucht.

Der Mann schoss in die Richtung eines 14-jährigen Jungen. Dieser erlitt einen Streifschuss an der Wange. Die Kugel flog jedoch weiter und traf ein 15-jähriges Mädchen am Kopf. Die junge Frau musste in ein künstliches Koma versetzt werden und befand sich längere Zeit in kritischem Zustand.

Die heute 16-Jährige ist seither im Gesicht halbseitig gelähmt. Sie muss bis an ihr Lebensende mit der Kugel im Kopf leben.

Offenbar Rassismus mit im Spiel

Das Genfer Kriminalgericht verurteilte den Schützen von Lancy GE am Freitag wegen versuchter Tötung, Gefährdung des Lebens und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Angerechnet werden ihm die 433 Tage, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hat.

Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Gefängnis wegen Mordversuchs verlangt. Die Richter kamen hingegen zum Schluss, dass der Angeklagte nicht die Absicht gehabt habe zu töten, auch nicht eventualvorsätzlich.

Schuldig gesprochen wurde der Schütze jedoch der versuchten Tötung im Fall eines der Jugendlichen. Der Angeklagte habe tatsächlich mehrfach erklärt, dass er sich „diesen Mischling vorknöpfen wolle“, sagte Gerichtspräsidentin Catherine Gavin.

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