Schuhhersteller Künzli verzichtet auf fünf Streifen an den Schuhen

Im Rechtsstreit um die fünf Streifen auf ihren Freizeitschuhen hat die Aargauer Firma Künzli Swissschuh AG das Kriegsbeil begraben. Statt wie seit 60 Jahren fünf Streifen werden die Künzli-Schuhe und Sneakers künftig fünf quadratische „Klötzli“ aufweisen.

Die gewohnten fünf Streifen auf den Künzli-Schuhen werden künftig durch fünf quadratische "Klötzli" ersetzt (Archiv) (Bild: sda)

Im Rechtsstreit um die fünf Streifen auf ihren Freizeitschuhen hat die Aargauer Firma Künzli Swissschuh AG das Kriegsbeil begraben. Statt wie seit 60 Jahren fünf Streifen werden die Künzli-Schuhe und Sneakers künftig fünf quadratische „Klötzli“ aufweisen.

Damit befreie man sich auf einen Streich von allen Markenstreitigkeiten, teilte das im aargauischen Windisch ansässige Unternehmen am Freitag mit. Seit den 1950er Jahren sind die fünf Streifen an den Sport- und orthopädischen Schuhen das Erkennungszeichen von Künzli.

Die neuen fünf „Klötzli“ habe man sofort als Marke schützen lassen, sagte Barbara Artmann, Inhaberin und Geschäftsführerin von Künzli, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Artmann übernahm das Unternehmen 2004.

Der in einem Nischenmarkt tätige Schuhersteller beschäftigt rund 30 Mitarbeitende. Alle Schuhe werden in Windisch produziert. Wieviele es pro Jahr sind, das gibt Künzli nicht bekannt. Das erste Modell mit dem neuen „Klötzli“-Markenzeichen wird im Juli ausgeliefert.

Erfunden, aber nicht schützen lassen

Der Streit um die fünf Streifen entbrannte 2004, als der Schuhproduzent eine modische Sneaker-Linie lancierte. Der aus Künzli hervorgegangene US-Konzern K-Swiss machte dem Schweizer Hersteller die Markenrechte an den Streifen streitig.

Der US-Konzern hatte 1990 das Markenzeichen international und damit auch in Deutschland angemeldet. Künzli verlor 2010 in Deutschland die eingereichte Hauptklage in zweiter Instanz. Das Schweizer Unternehmen hatte es schlicht verpasst, in seinem wichtigsten Exportland die Markenrechte eintragen zu lassen. Die Verkaufsgestelle in Deutschland mussten leer geräumt werden.

An den falschen Anwalt geraten

„Man war schlecht beraten gewesen“, räumt Artmann im Rückblick ein. Herr Künzli habe einen Anwalt gehabt, der auch ihr selbst noch erzählt habe, man könne Streifen nicht als Marke anmelden. Der Abschied von den fünf Streifen falle natürlich schwer. Artmann: „Ich habe auch schon Tränen geweint.“

In den 1950er Jahre hatte Kurt Künzli, der Sohn des Firmengründers Werner Künzli, die sogenannte fünfer „Sportschuhschnürung“ erfunden. Die fünf Streifen gaben dem Fuss zusätzlichen Halt und entwickelten sich zum Markenzeichen.

Zu Beginn seien die Streifen als Patent angemeldet gewesen, erläuterte Artmann. Als das Patent nach 20 Jahren abgelaufen war, habe man mit der Marke nicht weitergemacht. Das Patent in den USA sei 1964 angemeldet worden.

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