Schuldspruch und Strafmass für Zürcher Fackelwerfer bestätigt

Ein Zürcher Fussball-Hooligan bekommt für einen Fackelwurf im Basler St.-Jakob-Park eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen wegen Landfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Das Basler Appellationsgericht hat diesen Schuldspruch am Dienstag weitgehend bestätigt.

Zürcher Fans werfen am 2. Mai 2008 im St.-Jakob-Park brennende Fackeln (Archiv) (Bild: sda)

Ein Zürcher Fussball-Hooligan bekommt für einen Fackelwurf im Basler St.-Jakob-Park eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen wegen Landfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Das Basler Appellationsgericht hat diesen Schuldspruch am Dienstag weitgehend bestätigt.

Der heute 27-jährige Mann aus der Region Zürich hatte beim Match FC Basel gegen FC Zürich am 2. Mai 2008 im Basler St.-Jakob-Park aus dem Gäste-Fan-Sektor eine brennende Fackel geworfen. Das Basler Strafgericht verurteilte ihn, doch er appellierte. Unbestritten war nur der Hausfriedensbruch wegen Verstosses gegen ein Stadionverbot.

Er habe sich selbst schützen wollen und deshalb die Fackel einer Frau abgenommen und weggeworfen, erklärte er nun vor dem Appellationsgericht. Der Verteidiger plädierte deswegen auf Freispruch vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Schutzbehauptung

Das Appellationsgericht interpretierte die Videoaufnahmen nun aber wie die Vorinstanz: Nicht der Appellant, sondern die Frau habe vor der Fackel Angst gehabt, hielt die Vorsitzende des Gerichts in der Begründung des Urteils fest. Die Bilder würden seine Version, so hübsch sie auch klingen möge, als Schutzbehauptung demaskieren.

Wie die Vorinstanz ging auch das Appellationsgericht im Zweifel zu Gunsten des Appellanten davon aus, dass er die Fackel mit Absicht in einen Bereich des Stadions geworfen hatte, wo sie niemanden gefährdete.

Weil sich die finanziellen Verhältnisse des jungen Familienvaters seit dem erstinstanzlichen Schuldspruch verschlechtert haben, senkte das Appellationsgericht indes den Tagessatz von 110 auf 30 Franken. Damit beläuft sich der Betrag, den er zu bezahlen hat, noch auf 4500 Franken.

Schlimmste Fackelwerfer nicht gefunden

Das Strafgericht hatte im Mai 2010 neben dem Appellanten drei weitere junge Männer wegen der Ausschreitungen vom Mai 2008 verurteilt. Zwei davon hatten ebenfalls im Stadion Fackeln geworfen; der dritte hatte vor dem Stadion eine Bierbüchse in die Menge geschleudert. Auch bei diesen dreien hatte das Strafgericht Landfriedensbruch bejaht.

Weil in keinem der Fälle, die vor Gericht kamen, eine konkrete und unmittelbare Gefährdung nachzuweisen war, hatte die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage wegen Gefährdung des Lebens verzichtet. Die Strafverfolgungsbehörden hatten hingegen keine jener Personen identifizieren können, die gezielt Fackeln gegen die Basler Fans geworfen hatten.

Nächster Artikel