Der baselstädtische Kantonsparlamentarier Eric Weber ist am Montag vom Basler Strafgericht wegen Wahlfälschung zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Wegen schlechter Prognose hat das Gericht die Strafe unbedingt ausgesprochen.
Eric Weber hatte im Wahlkampf zu den Gesamterneuerungswahlen des baselstädtischen Kantonsparlamentes im Herbst 2012 zwei Frauen dazu gebracht, mit einem speziell dafür angeforderten zweiten Stimmrechtsausweis in seinem Sinne zu wählen. Er habe ihre Stimmrechtsausweise benutzt, um sich selber zu wählen, begründete das Gericht den Schuldspruch wegen Wahlfälschung.
Die eine Stimmberechtigte hatte ihren Stimmrechtsausweis zum Altpapier gelegt und gar nicht wählen wollen, die andere hatte bereits gewählt. Die beiden Frauen brachten als Zeuginnen vor Gericht klar zum Ausdruck, dass sie den Angeschuldigten nicht freiwillig gewählt hätten. Sie erzählten, wie er sie verbal bedrängt habe, bis das Stimmcouvert mit dem in seinem Sinne ausgefüllten Stimmzettel im Briefkasten eingeworfen war.
Der Angeschuldigte bestritt die Vorwürfe und machte geltend, die beiden Frauen hätten ihn aus freien Stücken gewählt. Sein Pflichtverteidiger plädierte auf Freispruch. Der Staatsanwalt forderte eine dreimonatige Freiheitsstrafe. Der Einzelrichter sprach 360 Stunden gemeinnützige Arbeit anstelle einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen als Sanktion aus.
Die beiden Stimmzettel waren nicht in die amtliche Zählung gelangt. Die eine Frau hatte Anzeige erstattet, auf den zweiten Fall war die Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen gestossen. Die Strafverfolgungsbehörden waren aktiv geworden, als sie die Meldung erhielten, Weber sammle Stimmrechtsausweise.
Zweifach vorbestraft
Weber ist wegen Manipulationen bei Wahlen zweifach vorbestraft. Im Oktober 2012 erhielt Webers Liste der «Volks-Aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat» Stimmen, die für zwei Sitze reichten. Damit zog Weber erneut in den Grossen Rat ein. Er hatte dem Parlament bereits von 1984 bis 1992 angehört.
«Manchmal gehen Sie zu weit», sagte der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung. Sein Vorgehen sei schäbig und nicht tolerierbar. Die Art und Weise, wie er mit den Zeuginnen, mit Äusserungen auf einem Flyer und in der Gerichtsverhandlung umgegangen sei, bezeichnete der Richter als Unverschämtheit.
Für die nächsten Wahlen, die im Herbst 2016 stattfinden werden, habe er Bedenken, hielt der Gerichtspräsident fest. Weil Weber deutlich zu verstehen gab, unbedingt wiedergewählt werden zu wollen, und das Amt als Grossrat für ihn auch in finanzieller Hinsicht von existentieller Bedeutung sei, ging das Gericht von einer schlechten Prognose aus und sprach die Strafe ohne Bewährung aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Pflichtverteidiger meldete noch im Gerichtssaal die Berufung an. Der die Anklage vertretende Erste Staatsanwalt will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor er über eine Anschlussappellation entscheidet.
Gegenüber den Medien zeigte er sich zufrieden damit, dass das Gericht wie von ihm beantragt eine unbedingte Sanktion verhängt hat. Eric Weber erklärte gegenüber dem Gericht seinen Rücktritt als Grossrat und kündigte für Dienstag seine Abreise nach Frankreich an.