Schuldsprüche im KPT-Prozess – Angeklagte ziehen Urteil weiter

Im Prozess gegen die frühere KPT-Spitze sind die zwei Beschuldigten zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je drei Jahren verurteilt worden. Laut dem Berner Wirtschaftsstrafgericht machten sie sich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig.

Ex-Manager der KPT: Walter Bosch (r.) und Bernhard Liechti (Bild: sda)

Im Prozess gegen die frühere KPT-Spitze sind die zwei Beschuldigten zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je drei Jahren verurteilt worden. Laut dem Berner Wirtschaftsstrafgericht machten sie sich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig.

Von den 36 Monaten Freiheitsstrafe sind 30 Monate bedingt. Das letzte Wort in dem Fall ist aber noch nicht gesprochen. Die Verteidiger von Ex-Verwaltungsratspräsident Walter Bosch und Ex-Vize Bernhard Liechti kündigten noch im Gerichtsaal Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an.

Sie hatten Freisprüche verlangt und die Anklage als «viel Lärm um nichts» bezeichnet. Staatsanwältin Simone Blank hatte dagegen Freiheitsstrafen von 3,5 Jahren gefordert. Sie bezeichnete das Urteil auf Anfrage als «grossen Erfolg» für die Staatsanwaltschaft.

Die Vorwürfe gegen Bosch und Liechti gehen auf das Jahr 2010 zurück. Die Krankenversicherung KPT erwog damals die Fusion mit der Sanitas. In diesem Zusammenhang wurde ein Rückkaufprogramm für Mitarbeiteraktien aufgegleist.

Exorbitante Rendite

Der Rückkaufpreis wurde auf 600 Franken pro Stück festgelegt mit der Begründung, dies entspreche dem Wert der KPT. Doch laut Mitarbeiterbeteiligungsreglement hätten pro Aktie nur 34 Franken gezahlt werden müssen. Mit dem höheren Preis hätten Bosch, Liechti und andere Aktionäre innerhalb der KPT eine exorbitante Rendite eingefahren, wenn die Fusion zustande gekommen wäre.

Nach Überzeugung des Gerichts waren Bosch und Liechti die treibenden Kräfte bei der Festlegung des Preises. Dass sich die 600 Franken weder gesetzlich noch vertraglich rechtfertigen liessen, sei beiden bewusst gewesen, sagte die vorsitzende Richterin Barbara Lips bei der Urteilseröffnung.

Expertise nicht hinterfragt

Dass sie sich auf die Expertise eines – inzwischen verstorbenen – Verwaltungsrats und Wirtschaftsjuristen verlassen haben wollen, ändere nichts. Als erfahrene Verwaltungsräte hätten sie das Ganze kritisch hinterfragen müssen. Doch vielmehr hätten sie die anderen Verwaltungsräte getäuscht, um den hohen Preis durchzudrücken.

Um das Rückkaufsprogramm zu finanzieren, beschloss der Fusionsausschluss ein Darlehen in der Höhe von 70 Millionen Franken. Dabei hätte die KPT Holding gar nicht die Mittel gehabt, um das Darlehen zurückzuzahlen, sagte Lips. Auch in diesem Punkt hätten beide Männer ihre Pflichten als Verwaltungsräte verletzt.

Verurteilt wurden Bosch und Liechti schliesslich auch wegen sogenannten Besitzstandwahrungszahlungen an Verwaltungsräte. Dabei geht es um über 7 Millionen Franken mehr, als den Verwaltungsräten zugestanden wäre.

Beide Beschuldigte mussten vom Gericht harte Kritik für ihr Verhalten einstecken. Bosch habe der ganzen Branche Schaden zugefügt und dazu beigetragen, das Bild von gierigen Managern zu verbreiten, sagte Richterin Lips. Liechti sei der Fusion anfänglich skeptisch gegenüber gestanden und habe sich vor allem dann hervorgetan, wenn eigene finanzielle Interessen im Spiel gewesen seien.

Kosten aufgebrummt

Angezeigt wurden Bosch und Liechti 2012 von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese stellte fest, dass sich die KPT-Verwaltungsratsmitglieder in unzulässiger Weise bereichert hätten, wenn die Fusion zustande gekommen wäre. Als Sanktion brummte die Finma Bosch und Liechti ein vierjähriges Berufsverbot auf.

Das Wirtschaftsstrafgericht verzichtete seinerseits auf die Verhängung eines Berufsverbots. Es auferlegte den beiden Männern aber die Verfahrenskosten. Beide sollen demnach je gut 57’000 Franken zahlen.

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