Lehrpersonen der Musikalischen Grundkurse werden im Kanton Basel-Stadt künftig von den Schulleitungen und nicht mehr von der Musik Akademie Basel eingestellt. Der Grosse Rat hat am Mittwoch die entsprechenden Änderung des Schulgesetzes gutgeheissen.
Für die Anstellung zuständig werden die Schulleitungen deshalb, weil die musikalische Grundausbildung an den Basler Primarschulen mit Einführung des Schulplans 21 ab dem Schuljahr 2015/16 Teil des obligatorischen Unterrichts wird. Betroffene Lehrkräfte befürchten, dass diese Änderung zu schlechteren Anstellungsbedingungen führt und die Unterrichtsqualität leidet.
Den von einem Vertreter des Grünen Bündnisses gestellten Antrag, die Zuständigkeit für die Anstellung bei der Musik Akademie Basel zu belassen, lehnte der Grosse Rat mit 68 zu 11 Stimmen ab. Erziehungsdirektor Christoph Eymann hatte zuvor versichert, dass die Qualität des Musikunterrichts gestärkt werden solle und dieser durch das Obligatorium aufgewertet werde.
Weitere Anpassungen im Schulgesetz waren unbestritten. So sind in Zukunft in ausgewählten nichtobligatorischen Fächern und Kursen Zulassungsbeschränkungen möglich. Eingeführt wird auch ein einsemestriges Sabbatical für Lehrpersonen ab 55 Jahren.
Zudem wird eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Lehrkräfte bei schwerwiegenden Berufspflichtverletzungen vom Schuldienst ausgeschlossen werden können. Solche Lehrkräfte können zudem der schwarzen Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz gemeldet werden.