Schuss auf Einbrecher: Keine Anklage gegen Aargauer Polizisten

Ein Aargauer Kantonspolizist, der am Pfingstsonntag 2014 in Sins AG mit seiner Dienstwaffe einen Einbrecher angeschossen und verletzt hatte, wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein. Der 42-jährige Einbrecher soll für drei Jahre ins Gefängnis.

Ein Aargauer Kantonspolizist, der am Pfingstsonntag 2014 in Sins AG mit seiner Dienstwaffe einen Einbrecher angeschossen und verletzt hatte, wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein. Der 42-jährige Einbrecher soll für drei Jahre ins Gefängnis.

Der Einsatz der Schusswaffe sei richtig gewesen, um den Einbrecher festnehmen zu können, teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Der Polizist habe nur durch den gezielten Schuss den unmittelbar bevorstehenden Angriff auf seinen Polizeikollegen und sich selber abwehren können.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren wegen Gefährdung des Lebens und Körperverletzung ein. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Die zwei Kantonspolizisten waren am frühen Pfingstsonntag im Juni zu einer Lagerhalle in Sins ausgerückt. Ein Einbrecher war dabei, seine Beute zu einem Lieferwagen zu tragen.

Als der eine Polizist den Einbrecher in Handschellen zu legen versuchte, setzte sich dieser heftig zur Wehr, griff in seine Jackentasche und zog daraus eine Pistole.

Der zweite Polizist reagierte sofort, griff nach seiner Dienstwaffe und schoss dem Einbrecher mit einem gezielten Schuss in den Unterarm. Daraufhin liess sich der leicht verletzte Mann widerstandslos festnehmen, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.

Mehrere Einbrüche verübt

Der 42-jährige Italiener mit Wohnsitz in der Schweiz wurde nun unter anderem wegen qualifizierten Diebstahls sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragt drei Jahre Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme zur Behandlung seiner Drogensucht.

Der Einbrecher hatte bereits vor dem Einbruch in Sins einen weiteren Einbruchdiebstahl, mehrere Diebstähle und weitere Vermögensdelikte begangen, wie die Strafuntersuchung ergab.

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