Seit sie verbesserten Schutz vor möglichen Repressalien geniessen, melden sich mehr Whistleblower bei der baselstädtischen Ombudsstelle. Ingesamt wurden im vergangenen Jahr 522 neue Dossiers eröffnet.
Seit Inkrafttreten der Whistleblowing-Verordnung im Oktober 2013 werden im Kanton Basel-Stadt vermehrt Missstände in der Verwaltung gemeldet. Im vierten Quartal des vergangenen Jahres wandten sich sechs Whistleblower an die Ombudsstelle.
Alle Meldungen hätten sich nach deren Prüfung als begründet erwiesen, heisst es in dem am Freitag veröffentlichten Jahresbericht 2013 (siehe Rückseite des Artikels) der Ombudsstelle. Nach Auskunft von Ombudsfrau Beatrice Inglin konnte in fünf Fällen aufgrund der Meldungen eine Verbesserung erzielt werden. Ein Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Konkrete Angaben zu den Fällen wollte die Ombusfrau zum Schutz der Whistleblower nicht machen. Es ist jedoch gut möglich, dass es sich dabei um Meldungen wegen der alten BVB-Führung handelte. Laut Inglin haben sich Whistleblower auch schon früher an die Ombudsstelle gewandt, dies aber nur in Einzelfällen alle paar Jahre. Im laufenden Jahr meldete sich laut Inglin bisher ein Whistleblower bei der Ombudsstelle.
Telefone und Mails gehen zurück
Im Jahr 2013 wurden bei der Ombudsstelle 522 neue Dossiers eröffnet (2012: 526). Mit den telefonischen und schriftlichen Anfragen und den Dossiers aus den Vorjahren wurden total 657 Anfragen bearbeitet. Diese Zahl liegt leicht unter der Vorjahreszahl (684), weil die telefonisch bearbeiteten und die per Mail oder Brief eingegangenen Anfragen auf 91 (2012: 126) zurückgingen. Die Zahl der erledigten Dossiers aus dem laufenden Jahr und den Vorjahren hat sich dagegen von 514 im Jahre 2012 auf 542 im Jahre 2013 erhöht. Ende Dezember 2013 waren 24 Dossiers noch offen.
Der Grosse Rat hat im April 2013 im Personalgesetz die gesetzliche Grundlage für Whistleblowing geschaffen. Kantonsangestellte, die der Ombudsstelle als nunmehr offizielle Anlaufstelle dafür Missstände an ihrem Arbeitsplatz melden, laufen nun nicht mehr Gefahr, gegen die Verschwiegenheitspflicht zu verstossen oder das Amtsgeheimnis zu verletzen.