Die Berner Justiz kann ein Strafverfahren gegen Pirmin Schwander einleiten. Der Schwyzer SVP-Nationalrat ist nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt. Er soll eine Mutter unterstützt haben, die ihr Kind vor der KESB versteckte.
Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat sind beide zum Schluss gekommen, dass die parlamentarische Immunität in diesem Fall nicht vor Strafverfolgung schützt. Die Rechtskommission des Ständerates ist mit 8 zu 3 Stimmen der Immunitätskommission des Nationalrates gefolgt, wie sie am Montag mitteilte.
Beide sind der Auffassung, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den erhobenen Vorwürfen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit von Schwander besteht. Deshalb sind sie auf das Gesuch der Justiz um Aufhebung der Immunität nicht eingetreten. Ein Entscheid über die Aufhebung der Immunität erübrigte sich damit.
Mitglieder der eidgenössischen Räte geniessen für Äusserungen im Parlament absolute Immunität vor Strafverfolgung. Relative Immunität geniessen sie für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen. Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der Parlamentskommissionen eingeleitet werden. Für alle anderen strafbaren Handlungen sind Parlamentarier nicht vor Verfolgung geschützt.
Restriktive Anwendung
Die Nationalratskommission hatte darauf hingewiesen, dass die Immunitätsbestimmungen erst 2011 revidiert worden seien. Es entspreche dem Willen des Gesetzgebers, das Strafverfolgungsprivileg restriktiver anzuwenden und den Schutzbereich der relativen Immunität enger zu fassen.
Daher sei nicht jegliche im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Mandat stehende Handlung geschützt. Vielmehr müsse eine enge Verbindung zwischen den vorgeworfenen Handlungen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit vorliegen. Diese sei im Fall Schwander nicht gegeben.
Beihilfe zur Kindesentführung
Ob Schwanders Handlungen strafrechtliche Konsequenzen haben, wird die Justiz entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ermittelt gegen ihn wegen Gehilfenschaft zur Kindesentführung. Der Nationalrat soll eine im Ausland untergetauchte Bielerin finanziell unterstützt haben, die ihr Kind vor der KESB versteckte.
Im Oktober 2015 wollte die Mutter ihre damals anderthalbjährige Tochter nicht wie vereinbart ins Heim zurückbringen. Stattdessen tauchte sie mit dem Kleinkind monatelang unter. Im Juni 2016 wurde sie in Frankreich aufgespürt, seither befindet sie sich in Untersuchungshaft. Schwander soll der Frau über deren Anwalt 7000 Franken überwiesen haben, als sie auf der Flucht war.
Meist keine Strafverfolgung
In der Vergangenheit haben die Parlamentskommissionen oft zugunsten der Parlamentarier entschieden und eine Strafverfolgung verhindert. So hatte eine politische Aktion auf dem Bundesplatz für den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann im Zusammenhang mit der Initiative für ein Verhüllungsverbot kein juristisches Nachspiel.
Auch gegen Christa Markwalder (FDP/BE), Walter Müller (FDP/SG), Toni Brunner (SVP/SG) und Alfred Heer (SVP/ZH) liessen die Kommissionen keine Strafverfahren zu. Sie argumentierten jeweils, das Interesse an einer ungehinderten Ausübung des politischen Mandats sei höher zu gewichten als das Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung.
Eine Ausnahme stellte in den letzten Jahren ein Entscheid zur Immunität von Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand dar. Hier kamen die zuständigen Parlamentskommissionen zum Schluss, dass Blocher nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt war. Strafrechtliche Folgen hatte die Affäre für Blocher jedoch nicht: Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.