Im Kampf gegen die Schwarzarbeit hat das Aargauer Amt für Migration und Integration (MIKA) 2016 insgesamt 676 Kontrollen vorgenommen. Überprüft wurden rund 1800 Personen. Vor allem das Baugewerbe wurde unter die Lupe genommen.
Rund 19 Prozent der Kontrollfälle wurden aufgrund eines Verdachtsmoments wegen Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet. Das teilte das MIKA am Freitag mit.
Die Staatsanwaltschaft erliess bislang 93 rechtskräftige Strafentscheide wegen Verstosses gegen das Ausländerrecht. Diese treffen vor allem Personen, die nicht aus einem EU- oder EFTA-Staat stammen. Diese Personen erhalten auch auf Gesuch hin mangels gesamtwirtschaftlichen Interessen und beruflicher Qualifikationen keine Arbeitsbewilligung.
Mehr Erwerbstätige bis 90 Tage
Die Zahl der gemeldeten Erwerbstätigen aus EU- und EFTA-Staaten nahm 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Prozent auf 45’737 Personen zu. Diese Personen können maximal 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten.
Der Anstieg betrifft gemäss MIKA hauptsächlich die kurzfristigen Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber. Die Zahl der Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende nahm leicht ab und für selbständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer geringfügig zu.