Im Kampf gegen die Schwarzarbeit hat das Aargauer Amt für Migration und Integration (MIKA) 2013 insgesamt 611 Kontrollen vorgenommen. Überprüft wurden rund 1100 Personen. Vor allem das Baugewerbe wurde kontrolliert. Die Verfahren gestalten sich oft aufwendig.
Knapp 18 Prozent der Kontrollfälle wurden aufgrund eines Verdachtsmoments wegen Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet. Das teilte das MIKA am Dienstag vor den Medien in Aarau mit.
Die Staatsanwaltschaft erliess bislang 100 rechtskräftige Strafentscheide wegen Verstosses gegen das Ausländerrecht. Das MIKA schloss zudem zehn Arbeitgeber für maximal zwei Jahre vom öffentlichen Beschaffungswesen aus.
Die Zahl der sanktionierten Fälle für 2013 werde jedoch noch steigen, da zahlreiche Verfahren hängig seien, sagte MIKA-Leiter Markus Rudin. Bei der Sozialversicherung und der Quellensteuer sei es meist schwieriger und aufwendiger als im Ausländerrecht, einen Gesetzesverstoss zu beweisen.
Verdacht führt zu Kontrolle
Ein Verstoss gegen das Ausländerrecht könne viel eher aufgrund einer einzigen Kontrolle nachgewiesen werden. Bei der Sozialversicherung bestünden oftmals Mindestbeträge für die Abrechnungspflicht. Nicht jeder verdiente und nicht abgerechnete Franken sei beitragspflichtig.
Es gebe immer mehr Meldungen von Behörden, Organisationen und aus der Bevölkerung über vermutete Schwarzarbeit, sagte Rudin. Verdachtshinweise auf Schwarzarbeit würden sofortige Abklärungen und Kontrollen auslösen. Auf diese Weise werde auch eine Präventions- und Aufklärungswirkung erzielt.