12 Jahre Freiheitsentzug und eine ambulante Therapie: Diese Sanktionen hat das Bezirksgericht Zürich gegen einen 49-jähriger Mann ausgesprochen, der im Februar 2013 ohne Billett in einem Bus erwischt worden war und anschliessend in Zürich-Seebach auf Polizisten schoss.
Das Gericht sprach den Österreicher wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, Freiheitsberaubung und weiterer Delikte schuldig. Der Mann habe gezielt auf die Polizisten geschossen, die ihn kontrollieren wollten. Er habe seine Waffe aus nichtigem Anlass eingesetzt.
Nachdem Kontrolleure im Bus den Schwarzfahrer ertappt hatten und dieser sich nicht ausweisen konnte, riefen sie die Polizei. Der Schwarzfahrer rannte aber davon und zog eine Pistole. Damit feuerte er fünf Schüsse auf die Polizisten ab. Verletzt wurde jedoch niemand.
Anschliessend drang er unter Waffendrohung in die nahe Wohnung eines Rentnerpaars ein. Er stahl den beiden ein Velo und radelte davon. Ein paar Stunden später wurde er verhaftet.
Vor dem Bezirksgericht machte der Beschuldigte geltend, er sei damals unter Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Die Waffe habe er bei sich gehabt, weil er sie einem anderen Mann habe verkaufen wollen. Er habe niemals jemanden töten wollen, sondern in Angst und Panik gehandelt.
Der Staatsanwalt forderte eine 15-jährige Freiheitsstrafe wegen mehrfacher versuchter Tötung. Der Verteidiger plädierte auf eine Qualifizierung der Tat als Gefährdung des Lebens und eine Strafe von maximal fünf Jahren – bei einem Schuldspruch gemäss Antrag der Anklage sollte die Strafe höchstens zehn Jahre dauern.