Ein Schweinemäster, der das Qualitätslabel «QM-Schweizer-Fleisch» missbraucht haben soll, ist vom Kreisgericht See-Gaster SG mangels Beweisen vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Verurteilt wurde der 48-Jährige hingegen wegen Tierquälerei.
Der Angeschuldigte betrieb in der Ostschweiz 15 Schweinemastbetriebe und eine Schweinezucht mit insgesamt 9000 Plätzen. Um die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern, soll der Mann ein Firmenkonglomerat geschaffen und die Leitung der Firmen mit Strohmännern besetzt haben.
Zwei seiner Schweineställe meldete er beim Label «QM-Schweizer-Fleisch» an, das eine tierfreundliche Haltung garantiert. Laut Anklage verkaufte er jedoch sämtliche 18’938 Schweine, die er zwischen Januar 2007 und Mai 2009 gemästet hatte, unter diesem Label – dreimal mehr als er hätte produzieren dürfen.
Lückenhafte Dokumente
Das Kreisgericht See-Gaster sprach den 48-Jährigen vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs und vom Vorwurf der Anstiftung zur mehrfachen Urkundenfälschung frei. Mit dem Wegfall des Vorwurfs der Urkundenfälschung falle auch das Tatbestandselement der Arglist für den Betrug weg, schrieb das Gericht am Donnerstag in einer Kurzbegründung.
Aufgrund der lückenhaften Begleitdokumente könne nicht nachvollzogen werden, wie lange ein Schwein vor der Ablieferung in den Schlachthof im jeweiligen Stall gewesen sei. Schliesslich sei auch fraglich, ob tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden sei. Die Forderungen der Abnehmer des Fleisches verwies das Gericht auf den Zivilweg.
Schuldig gesprochen wurde der Schweinemäster aber wegen mehrfacher Tierquälerei. Das Gericht verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Franken, zudem muss er eine Busse von 350 Franken bezahlen.
Schweine mit abgebissenen Schwänzen
Der Staatsanwalt hatte im September vor Gericht eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, eine Geldstrafe von 31’500 Franken und eine Busse gefordert. Neben gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung warf die Anklage dem Mäster auch Tierquälerei vor: Viele Schweine aus seinen Betrieben sollen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe Verletzungen, abgebissene Schwänze und Zeichen von Vernachlässigung aufgewiesen haben.
Der Angeklagte wies vor Gericht die Vorwürfe zurück. Er habe «nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt», beteuerte er. Die verletzten Tiere habe er von anderen Betrieben übernommen. Er habe als «Auffangstation» gedient, wenn Schweine anderswo ausgesondert werden mussten. Der Verteidiger forderte einen Freispruch in allen wichtigen Punkten.
Zusammen mit dem Schweinemäster stand auch ein Angestellter vor Kreisgericht, der als Tierbetreuer an den Delikten beteiligt gewesen sein soll. Das Gericht verurteilte den Mann wegen mehrfacher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 110 Franken.