Die Schlinge um mutmassliche Steuerhinterzieher aus den Niederlanden zieht sich in der Schweiz zu. Nach einem Entscheid des Bundesgerichts darf die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Daten von UBS-Kunden an die Niederlande liefern.
Die Richter in Lausanne haben am Montag ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgestossen. Sie machten damit den Weg frei für Gruppenanfragen ohne Namensnennung zur Ermittlung von Steuerdelinquenten. Die niederländische Steuerbehörde hatte 2015 ein entsprechendes Amtshilfegesuch an die Schweiz gestellt.
Das Gruppenersuchen der niederländischen Steuerbehörde betrifft ihr namentlich nicht bekannte Kunden der UBS, die der Grossbank trotz Aufforderung keinen genügenden Nachweis über die Steuerkonformität erbracht haben.
Die ESTV ordnete im November 2015 die Leistung von Amtshilfe zu einer Person an, welche die fraglichen Kriterien erfüllt und listete die zu übermittelnden Informationen auf. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde der betroffenen Person im vergangenen März gut und hob die Verfügung der ESTV auf. (Urteil 2C_276/2016 vom 12, September 2016)