Die Opfer des US-Anlagebetrügers Allen Stanford werden mit sämtlichen in der Schweiz verbleibenden Vermögenswerten entschädigt. Die Stanford Group (Suisse) in Liquidation wird zudem wegen qualifizierter Geldwäscherei mit einer Million Franken gebüsst.
Zusätzlich muss die Stanford Group (Suisse) eine Ersatzforderung im oberen einstelligen Millionenbereich zahlen und die Verfahrenskosten tragen, wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte. Die Strafverfolgung gegen den Texaner und seine beiden Komplizen wird eingestellt.
Mitte Juni 2012 war Allen Stanford, nachdem er bereits drei Jahre lang wegen Fluchtgefahr im Gefängnis sass, in den USA wegen milliardenschweren Anlagebetrugs zu einer Haftstrafe von 110 Jahren verurteilt worden. Ein US-Gericht hatte festgestellt, dass Stanford mehr als 30’000 Anleger durch ein Pyramidensystem um 7 Mrd. Dollar betrogen hatte.
Ausgehend vom Verdacht, dass ein Teil der in den USA betrügerisch erlangten Gelder in der Schweiz landeten, hatte die BA im Februar 2009 eine Strafuntersuchung gegen Stanford eröffnet. Diese Untersuchung wegen Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Anlagebetrug wurde nun abgeschlossen.
200 Millionen Franken deblockiert
Mit Unterstützung der US-Justizbehörden habe der Nachweis einer verbrecherischen Vortat zur Geldwäscherei erbracht werden können, schreibt die BA. Die Schweizer Behörden hätten ihrerseits den US-Behörden Bankunterlagen und Befragungsprotokolle von Bankangestellten für das US-Verfahren zukommen lassen.
Die BA hat inzwischen die im Laufe der Untersuchung gesperrten Bankkonten in der Höhe von über 200 Mio. Fr. deblockiert. Diese Gelder wurden der Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) überlassen. Die Finma vertritt die Konkursmasse Stanford International Bank Limited in Antigua.
Der Fall Stanford ähnelt dem 50-Milliarden-Dollar-Betrug des New Yorker Finanzjongleurs Bernard Madoff, der im Sommer 2009 zu 150 Jahren Haft verurteilt worden war.