Schweiz gegen Nachverhandlungen zum Steuerabkommen mit Deutschland

Michael Ambühl, Staatssekretär für internationale Finanzfragen, hält das mit Deutschland ausgehandelte Steuerabkommen für gut. Nachverhandlungen lehnte er am Montag bei einer Expertenanhörung im Finanzausschuss des deutschen Bundestags ab.

Michael Ambühl vor dem Finanzausschuss in Berlin (Bild: sda)

Michael Ambühl, Staatssekretär für internationale Finanzfragen, hält das mit Deutschland ausgehandelte Steuerabkommen für gut. Nachverhandlungen lehnte er am Montag bei einer Expertenanhörung im Finanzausschuss des deutschen Bundestags ab.

In Kunden-Stichproben sei festgestellt worden, dass für über 90 Prozent eine Selbstanzeige bei den deutschen Behörden günstiger wäre als eine Nachbesteuerung des Vermögens entsprechend des Abkommens, sagte Ambühl.

Nach dem bisher von Bern und Berlin vereinbarten Abkommen soll auf deutschem Schwarzgeld in der Schweiz einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus überwiesen werden – anonym und rückwirkend für zehn Jahre. Künftige Kapitalerträge sollen wie in Deutschland besteuert werden.

Der Vertrag ist in Deutschland umstritten. Der Entscheid wird im Herbst im Bundesrat (Länderkammer) fallen, wo die christlich-liberale Regierungskoalition auf die Stimmen der Opposition angewiesen ist. Das Steuerabkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

„Kein Spielraum“

Aus Sicht der Schweiz geht es nur noch um Ja oder Nein. Bezüglich Nachverhandlungen habe die Schweiz „keinen Spielraum“, sagte Ambühl. Wenn das Abkommen nicht zustande komme, werde der Status quo weitergeführt. Damit werde es weder eine Regelung für die Vergangenheit noch eine umfassende Regelung für die Zukunft geben.

Mit den Steuersätzen von 21 bis 41 Prozent sei die Schweiz sehr weit gegangen: „Vor allem, wenn man bedenkt, dass es in Deutschland vor ein paar Jahren eine Amnestie mit 15 Prozent gegeben hat“, sagte Ambühl.

Abschleicherproblem wird überbewertet

Das Abschleicherproblem werde überbewertet, sagte Ambühl weiter. Im Fall einer Schweizer Grossbank seien seit September 2011 nur 1 Prozent der Konten deutscher Kunden geschlossen worden. Die Hälfte dieses Geldes sei nach Deutschland, ein Viertel in andere EU-Staaten oder innerhalb der Schweiz verschoben worden.

Damit könnten 0,25 Prozent der deutschen Kunden potenzielle Abschleicher sein. Genauere Daten zu den „Abschleichern“ würden in den kommenden Wochen vorliegen, sagte Ambühl.

Verbesserungswürdig

Viele Experten kritisieren mehrere Punkte des neuen Doppelbesteuerungsabkommens: Erhöht werden müssten demnach die Steuersätze. Unter anderen verlangt die Deutsche Steuer-Gewerkschaft auch einen automatischen Informationsaustausch.

SPD und Grüne kritisieren, mit dem Abkommen kämen Steuerhinterzieher zu billig weg. Die deutsche Regierung warnt dagegen, ohne Vertrag verjährten Milliardenansprüche. Sie erwartet allein aus der Nachversteuerung zehn Milliarden Euro.

UBS: Keine steuerunehrlichen Kunden

Die Grossbank UBS versicherte, seit 2009 keine unversteuerten Schwarzgelder deutscher Kunden anzunehmen. „Kein steuerunehrlicher Kunde kann bei uns ein Konto eröffnen“, sagte das Mitglied der UBS-Konzernleitung, Markus Diethelm.

Die UBS hatte 2009 an die US-Behörden 780 Millionen Dollar Strafe zahlen und mehr als 4000 Kundennamen ausliefern müssen, um dort einer Klage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu entgehen.

Der Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung, Patrick Odier, sagte, das Abkommen gehe auch weiter als das mit den USA, wo es weder für die Vergangenheit noch für Erbschaften eine Regelung gebe. Im Abkommen mit Deutschland werden Erbschaften pauschal zu 50 Prozent belastet.

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