Schweiz hat Nachholbedarf bei Amtshilfe in Steuersachen

Die Schweiz erfüllt gegenwärtig nicht alle Bedingungen des internationalen Standards über die Amtshilfe in Steuersachen. Dies schreibt der Bundesrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Frage aus dem Nationalrat.

In drei Punkten erfüllt die Schweiz den internationalen Amtshilfestandard in Steuersachen nicht (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Schweiz erfüllt gegenwärtig nicht alle Bedingungen des internationalen Standards über die Amtshilfe in Steuersachen. Dies schreibt der Bundesrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Frage aus dem Nationalrat.

In drei Punkten erfülle die Schweiz den Amtshilfestandard nicht, hält der Bundesrat fest. So fehle eine Ausnahmebestimmung, die es der Schweiz ermöglichen würde, einem anderen Staat Informationen zu übermitteln, ohne die betroffene Person zu informieren.

Weiter verfüge die Schweiz über keinen Mechanismus, der die Identifizierung der Eigentümer von Inhaberaktien ermögliche. Schliesslich habe die Schweiz noch nicht mit einer genügend grossen Anzahl Staaten Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Amtshilfestandard abgeschlossen.

Gegenwärtig entsprechen laut dem Bundesrat 24 von über 80 in Kraft stehenden Abkommen dem Standard. Die Schweiz habe seit Sommer 2011 konsequent auf die Umsetzung der Empfehlungen hingearbeitet, die sie im Rahmen des Peer-Review-Prozesses des Global Forum erhalten habe, hält der Bundesrat fest.

Hans-Jürg Fehr (SP/SH) hatte in der Fragestunde des Nationalrates wissen wollen, welche der Forderungen des G-20-Gipfels von Los Cabos von diesem Sommer die Schweiz noch nicht erfülle.

Ausserdem fragte der SP-Nationalrat, wann der Bundesrat dem Aufruf der G-20 folge und den Beitritt der Schweiz zur OECD-/Europarats-Konvention über gegenseitige Verwaltungshilfe in Steuersachen einleite. Dazu hält der Bundesrat fest, er prüfe derzeit die Folgen eines Beitritts.

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