Die Kommission gegen Piraterie des US-Kongresses ist der Ansicht, die Schweiz tue nicht genug, um die Urheberrechte im Internet zu schützen. Auf einer entsprechenden „black list“ stehen neben der Schweiz auch Italien, Russland, die Ukraine und China.
Die Schweiz und Italien figurieren erstmals auf der Liste. Ein Sprecher des US-Kongresses bezeichnete die Schweizer Gesetzgebung als ungenügend; die illegale Verwendung von „Piraten-Material“ im Internet werde geradezu begünstigt. Bern sei gefordert, die Gesetze zu verschärfen.
Mit einer schnellen Anpassung des Urheberrechts ist in der Schweiz jedoch nicht zu rechnen. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte allerdings am 9. August 2012 bekannt gegeben, sie lasse von einer Arbeitsgruppe prüfen, wie Kulturschaffende im Internetzeitalter für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden könnten.
Internetnutzer sollen auch in Zukunft nicht kriminalisiert werden, hatte Sommaruga betont. Wer für den Eigengebrauch Musik oder Filme herunterlädt, muss heute in der Schweiz nicht mit einer Busse rechnen. Strafbar ist nur der Upload, das Heraufladen von Inhalten.
Der Bundesrat hatte am 30. November 2011 einen Bericht vorgestellt, wonach jede dritte Person über 15 Jahre in der Schweiz Musik, Filme und Spiele aus dem Internet herunterlädt, ohne dafür zu bezahlen.
Auf das kulturelle Schaffen wirke sich dies jedoch nicht nachteilig aus. Denn das Geld, das die Internetnutzer beim kostenlosen Herunterladen sparten, gäben sie weiterhin für den Konsum im Unterhaltungsbereich aus.