Schweizer Unternehmen haben in Zukunft mehr Anreize, in Georgien zu investieren. Bundespräsident Didier Burkhalter und der georgische Premierminister Irakli Garibaschwili haben am Dienstag in Georgiens Hauptstadt Tiflis ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet.
Die Schweiz hat mehr als 120 solche bilateralen Investitionsschutzabkommen mit Ländern von Ägypten bis zur Zentralafrikanischen Republik. Der Zweck dieser Abkommen ist, die Rechtssicherheit für Personen oder Unternehmen, die im jeweiligen Partnerland investieren, zu verbessern.
Konkret sollen die Investoren durch den Staatsvertrag vor Risiken wie beispielsweise unrechtmässiger Enteignung oder ungerechtfertigter Behinderung des Zahlungs- und Kapitalverkehrs geschützt werden.
Bilaterale Investitionsschutzabkommen würden zur Attraktivität und zur Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Länder für ausländische Investoren beitragen, heisst es der Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) vom Dienstag.
Das «Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Schweiz und Georgien» biete den Investoren aus beiden Ländern moderne Schutzstandards, heisst es in der Mitteilung.
Im Wesentlichen regle es die Behandlung der Investitionen aus dem Partnerstaat, den Transfer von Kapital und Investitionserträgen, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen sowie die Streitbeilegung. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald beide Staaten die internen Genehmigungsverfahren abgeschlossen haben.
Der Bundespräsident und OSZE-Vorsitzende Burkhalter ist derzeit in Aserbaidschan, Georgien und Armenien auf OSZE-Vermittlungstour. Auf seiner dreitägigen Südkaukasus-Reise behandelt er aber auch bilaterale Themen.