Auch die Schweiz hat nun gegen die nigerianische Extremistengruppe Boko Haram Sanktionen ergriffen. Die islamisch-fundamentalistische Organisation wurde am Freitag auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Schweiz folgt damit dem UNO-Sicherheitsrat.
Der Sicherheitsrat der UNO hatte Boko Haram am 22. Mai auf Antrag der nigerianischen Regierung als Terrororganisation eingestuft und wegen ihrer Verbindungen zum Terrornetzwerk Al-Kaida auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Schweiz tat es dem UNO-Gremium nun gleich.
Über die Verhängung der Sanktionen berichtete die «Schweiz am Sonntag». Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) veröffentlichte die entsprechenden Verordnung auf seiner Website.
Die Sanktionen beinhalten Kontensperrungen sowie Einreise- und Durchreiseverbote für mehrere mit der Organisation verbundene Personen. Ob und in welchem Umfang die Organisation überhaupt Verbindungen in die Schweiz unterhält, ist nicht bekannt.
Die vor zehn Jahren gegründete Boko Haram kämpft im mehrheitlich muslimischen Norden Nigerias für einen islamischen Gottesstaat. Seit 2009 verüben die Extremisten immer wieder Anschläge, bei denen tausende Menschen ums Leben kamen. Mitte Mai sorgte die Organisation, deren Name übersetzt «Westliche Bildung ist Sünde» heisst, mit der Entführung von fast 300 Schülerinnen für Empörung.
Für die USA gilt der Boko-Haram-Anführer Abubakar Shekau als Staatsfeind Nummer Eins in der Region. Im Juli hatte Washington ein Kopfgeld von sieben Millionen Dollar auf ihn ausgesetzt.