Schweiz setzt Zeichen für Menschen mit Behinderungen

Die Schweiz wird dem internationalen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beitreten. Da die darin formulierten Ziele im schweizerischen Recht bereits verankert sind, hat der Beitritt vor allem symbolischen Wert.

Eine Rollstuhlfahrerin steuert ihren Rollstuhl (Symbild) (Bild: sda)

Die Schweiz wird dem internationalen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beitreten. Da die darin formulierten Ziele im schweizerischen Recht bereits verankert sind, hat der Beitritt vor allem symbolischen Wert.

Das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen will die Chancengleichheit fördern. Menschen mit einer Behinderung sollen aktiv am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können und somit in den Genuss der grundlegenden Menschenrechte kommen. Bisher wurde die Konvention von 158 Staaten unterzeichnet und von 138 Staaten ratifiziert.

Einzig Nordkorea, Weissrussland, die Demokratische Republik Kongo, Angola und eine handvoll weiterer Staaten vor allem in Afrika sind dem Übereinkommen bislang nicht beigetreten.

Verbot jeder Form von Diskriminierung

Der Nationalrat hatte der Unterzeichnung in der Sommersession zugestimmt. Gegen eine Ratifikation hatten sich damals die SVP und Teile der FDP gestellt. Die SVP befürchtete im Einklang mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, dass Menschen mit Behinderung künftig einen Anspruch auf den Besuch einer Regelschule geltend machen könnten.

Trotz dieser Vorbehalte wurde das Abkommen angenommen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat der Ratifikation zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 32 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Das Abkommen verbietet jede Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Unter anderem garantiert es das Recht auf ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben, das Recht auf Beschäftigung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf gleichen Zugang zu Bildung sowie den Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.

Keine neuen Gesetze notwendig

Der Beitritt zur Konvention sei denn auch ein symbolischer Schritt, wurde im Ständerat moniert. Inhaltlich stimme das Übereinkommen mit den Bestrebungen der Schweiz überein, erklärte Pascale Bruderer (SP/Aargau) namens der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). «Die Konvention verstärkt die Garantien und Pflichten unserer Erlasse und erhöht ihre Sichtbarkeit.» Die Ziele seien in der schweizerischen Rechtsordnung bereits verankert und somit für die Schweiz nicht neu.

Die Sorgen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, wonach Menschen mit Behinderung künftig einen Anspruch auf den Besuch einer Regelschule geltend machen könnten, seien angesichts der fortschrittlichen Rechtsvorschriften im Bildungsbereich unbegründet. Die Konvention schaffe auch keinen Beschwerdegang.

Konrad Graber (CVP/Luzern) warnte vor dem Signal bei einem Nein zur Ratifikation. Gegen innen hiesse es, «dass wir Menschen mit Behinderungen nicht helfen wollen». Gegen aussen stelle sich die Frage, «ob wir Teil dieser Bewegung» sein wollten oder nicht, erklärte Bundesrat Didier Burkhalter.

Alex Kuprecht (SVP/Schwyz) verlangte die Ablehnung der Vorlage, weil sie nur auf dem internationalen Parkett von Nutzen sei. «Für unsere Behinderten hat sie keinen Nutzen.»

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