Die Schweiz ist bereit, Frankreich Steueramtshilfe zu leisten im Fall von Claude Makelele. Der ehemalige französische Fussball-Nationalspieler kongolesischer Herkunft hatte oder hat Vermögenswerte bei der UBS.
Der Entscheid, der am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht wurde, kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Die Gründe für das Amtshilfegesuch gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nicht bekannt. Es kann sich um Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung handeln, aber auch um Fragen der Doppelbesteuerung basierend auf dem Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich.
Das Steueramtshilfegesuch könnte mit den Investitionen des ehemaligen Fussballers in den FC Servette zu tun haben. Im Jahr 2004 hatte der damalige Präsident des Genfer Clubs, Marc Roger, Makelele am Club beteiligt.
Der Spieler hielt gemäss damaligen Angaben Marc Rogers einen Aktienanteil zwischen 5 und 10 Prozent. Der FC Servette ging in der Ära Roger Konkurs, der Präsident wurde im Dezember 2008 von einem Genfer Strafgericht wegen Misswirtschaft und Urkundenfälschung zu zwei Jahren Gefängnis bedingt verurteilt.
Der heute 41-jährige Makelele blickt auf eine erfolgreiche Fussballkarriere zurück. Unter anderem gewann er 2002 mit Real Madrid die Champions League. Weiter spielte er 2006 im Final der Weltmeisterschaft gegen Italien, den Frankreich verlor.
Für die französische Nationalmannschaft stand er in insgesamt 71 Länderspielen auf dem Platz. Heute ist er Trainer des Vereins Bastia in der französischen Ligue 1.