Im Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz ist ein Durchbruch gelungen. Die Delegationen der beiden Länder haben sich am Montag auf einen Staatsvertrag zum Flugverkehr einigen können, wie Bundesrätin Doris Leuthard vor den Medien in Bern erklärte.
Nach fünf Verhandlungsrunden hätten sich die Schweiz und Deutschland auf einen Kompromiss verständigt, sagte Leuthard. Dieser sieht vor, dass Anflüge am Abend drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden können.
Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer zahlenmässigen Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Zudem können Flugzeuge werktags bereits eine halbe Stunde früher Zürich über Süddeutschland anfliegen.
Gemäss der Vereinbarung sind von 6.30 bis 18 Uhr Anflüge von Norden her möglich, ab Wochenenden erst ab 9 Uhr. Diese Betriebsform tritt erst nach den erforderlichen Pistenverlängerungen auf dem Flughafen Zürich in Kraft, spätestens aber 2020.
Als mögliche Option in der Vereinbarung enthalten ist der umstrittene gekröpfte Nordanflug. Dabei fliegen die Flugzeuge beim Anflug nach Zürich entlang des Rheins auf Schweizer Gebiet, bevor sie die Anflugschneise eindrehen.
Die neuen Regelungen werden in einem Staatvertrag festgeschrieben. Dieser muss durch die Verkehrsminister der beiden Länder unterzeichnet werden. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die eidgenössischen Räte und der deutsche Bundestag ratifizieren.