Die Schweiz und Italien haben sich im Steuerstreit grundsätzlich geeinigt. Italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz sollen zu gleichen Bedingungen am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen können wie solche mit Konten in anderen Ländern.
Die Einigung erleichtere die Regularisierung von unversteuerten Geldern, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Freitag mit. Sie werde die Rechtssicherheit für italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz entscheidend verbessern.
Das italienische Parlament hatte vor kurzem ein Selbstanzeigeprogramm beschlossen. Weil die Schweiz in Italien auf schwarzen Listen figuriert, drohten für Gelder auf Schweizer Konten aber höhere Bussen. Diese Gefahr scheint nun gebannt.
Eckwerte festgelegt
Die Dokumente wurden am 19. Dezember paraphiert und sollen bis Ende Februar unterzeichnet werden. Sie umfassen eine Roadmap mit Eckwerten und eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens. Die Ziele hätten in den Verhandlungen erreicht werden können, heisst es in der Mitteilung. So sei es gelungen, einen geregelten Übergang zum künftigen automatischen Informationsaustausch zu vereinbaren.
Konkret heisst dies, dass italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz zu gleichen Bedingungen am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen können wie solche in Ländern, die nicht auf einer schwarzen Liste figurieren. Beide Staaten können Gruppenersuchen stellen, um Personen zu identifizieren, die unversteuerte Vermögenswerte verschleiern wollen. Dabei gilt der OECD-Standard.
Mit dem Inkrafttreten des geänderten Doppelbesteuerungsabkommens wird die Schweiz von jenen schwarzen Listen gestrichen, die einzig auf dem fehlenden Informationsaustausch beruhen. Die besonderen Steuerregimes für Unternehmen dagegen werden nicht von den schwarzen Listen gestrichen, bevor die Regimes abgeschafft oder an internationale Standards angepasst sind.
Neues Grenzgängerabkommen
Grenzgänger sollen künftig in beiden Staaten besteuert werden. In Italien sollen sie ordentlich besteuert werden, in der Schweiz beschränkt. Der Anteil der Besteuerung im Staat des Arbeitsortes beträgt maximal 70 Prozent des Totals der Quellensteuer.
Die gesamte Steuerlast der Grenzgänger werde mit der neuen Regelung nicht unter der aktuellen liegen und anfangs auch nicht höher sein, schreibt das EFD. Die neue Besteuerung der Grenzgänger soll Gegenstand eines Abkommens sein, das die Staaten in der ersten Jahreshälfte aushandeln wollen.
Heute ist es für italienische Grenzgänger wegen der geringeren Steuerbelastung äusserst attraktiv, in der Schweiz zu arbeiten. Der Kanton Tessin fordert deshalb sei Jahren ein neues Abkommen. Nach dem heutigen Abkommen von 1974 werden Grenzgänger nur in der Schweiz besteuert, wobei Italien 38,8 Prozent der Quellensteuern zusteht.