Schweiz und USA unterzeichnen Abkommen zum US-Steuergesetz FATCA

Das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zum US-Steuergesetz FATCA ist unterzeichnet. Staatssekretär Michael Ambühl und US-Botschafter Donald Beyer haben am Donnerstag in Bern ihre Unterschriften unter den Vertrag gesetzt.

Staatssekretär Michael Ambühl und US-Botschafter Don Beyer unterzeichnen das Abkommen in Bern (Bild: sda)

Das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zum US-Steuergesetz FATCA ist unterzeichnet. Staatssekretär Michael Ambühl und US-Botschafter Donald Beyer haben am Donnerstag in Bern ihre Unterschriften unter den Vertrag gesetzt.

Der Bundesrat hatte der Unterzeichnung am Mittwoch zugestimmt. Mit dem Gesetz „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) verpflichten die USA ausländische Banken dazu, Konten von US-Kunden den US-Steuerbehörden zu melden.

Die Schweizer Banken seien gezwungen, das Gesetz ab 2014 umzusetzen, sofern sie nicht vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen werden wollten, schreibt das Finanzdepartement (EFD). Dies gelte unabhängig vom Abkommen zwischen der Schweiz und den USA. Mit dem Abkommen aber könnten die Banken von der erleichterten Umsetzung profitieren.

Das Abkommen regelt die Modalitäten des Datenflusses. Es sieht zwar keine automatischen Informationslieferungen vor. Faktisch entspricht es jedoch beinahe einem Automatismus: Die US-Steuerbehörden kommen mit oder ohne Zustimmung des Kunden an die Daten. Dem am Donnerstag veröffentlichten Abkommenstext sind die Details zu entnehmen.

Informationen via Gruppenanfragen

Die Banken müssen von jedem in den USA steuerpflichtigen Inhaber eines Kontos eine Zustimmung zur Meldung seiner Kontodaten einholen. Verweigert der Kunde die Zustimmung, meldet die Bank die Kontodaten der US-Steuerbehörde „in aggregierter Form“, wie es im Abkommen heisst.

Auf Basis dieser Meldung kann die US-Steuerbehörde dann via Amtshilfeverfahren mittels einer Gruppenanfrage spezifische Informationen über das Konto verlangen. Der Kunde wird über diese Möglichkeit informiert. Ein neues US-Konto kann nur eröffnet werden, wenn der Kunde Datenlieferungen an die US-Steuerbehörde zustimmt.

Alle Informationen erhältlich

Mittels Gruppenanfragen kann die US-Steuerbehörde alle Informationen über US-Konten erhalten, welche die Bank hätte melden müssen, wenn der Kunde seine Zustimmung erteilt hätte. Basis für die Gruppenanfragen ist das ergänzte Doppelbesteuerungsabkommens. Solche Anfragen können daher erst gestellt werden, wenn dieses in Kraft ist. Rückwirkende Anfragen sind nicht möglich. Die Datenlieferung kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Das FATCA-Regeln beruhen nicht auf Gegenseitigkeit. Die USA halten jedoch im Text fest, sie arbeiteten auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz zusammen und seien bereit, mit der Schweiz ein Abkommen über den gegenseitigen Informationsaustausch auszuhandeln.

Keine Meldung bei kleinem Vermögen

Das FATCA-Abkommen sieht Ausnahmen vor. So müssen Banken in der Regel Individualkonten nicht melden, wenn diese einen Saldo von weniger als 50’000 Dollar aufweisen. Geschäftskonten, deren Saldo Ende 2013 250’000 Dollar nicht übersteigt, müssen so lange nicht gemeldet werden, bis der Saldo des Kontos eine Million Dollar übersteigt.

Im Abkommen ist auch festgelegt, wann ein Konto als US-Konto gilt und wie die Banken dies eruieren müssen. Dabei spielen nicht nur Adressen, Telefonnummern oder Daueraufträge eine Rolle. Bei einem Saldo von über einer Million Dollar steht auch der Kundenberater in der Verantwortung. Gibt der Kontoinhaber eine Erklärung ab, wonach er weder US-Staatsbürger ist noch seinen steuerlichen Wohnsitz in den USA hat, muss die Bank das Konto nicht als US-Konto behandeln.

Lokale Banken nicht betroffen

Nicht betroffen sind Sozialversicherungen, die privaten Vorsorgeeinrichtungen sowie die Schadens- und Sachversicherungen. Kollektivanlagevehikel und Banken mit vorwiegend lokaler Kundschaft gelten unter bestimmten Voraussetzungen als FATCA-konform und unterliegen nur einer Registrierungspflicht.

Bei einer „lokalen“ Bank müssen 98 Prozent der Vermögenswerte von Schweizer oder EU-Kunden stammen. Weiter darf die Bank keine feste Geschäftseinrichtung ausserhalb der Schweiz haben und nicht aktiv Kunden ausserhalb der Schweiz anwerben.

Das Abkommen geht nun in eine verkürzte Vernehmlassung von vier Wochen. Es soll so rasch wie möglich ins Parlament kommen, damit es 2014 in Kraft treten kann. Möglicherweise hat das Volk das letzte Wort: Das Abkommen untersteht dem fakultativen Referendum.

Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst die Unterzeichnung des FATCA-Abkommens. Dieses reduziere die Komplexität und die Kosten, die aus dem US-Gesetz FATCA entstünden, schreibt sie in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Nächster Artikel