Der Schweiz droht eine neue europapolitische Baustelle. Die EU-Mitgliedstaaten haben am Dienstag grünes Licht gegeben für ein schärferes Waffenrecht. Stimmt auch das EU-Parlament zu, muss die Schweiz als Schengen-Staat die neuen Regeln übernehmen.
Die Einschränkungen gehen allerdings viel weniger weit als zunächst geplant. Nach den Terroranschlägen von Paris hatte die EU-Kommission Ende letzten Jahres vorgeschlagen, die unter Schützen weit verbreiteten halbautomatischen Feuerwaffen weitgehend aus dem Verkehr zu ziehen. Ausserdem sollten sich Waffenbesitzer regelmässig einer psychologischen Begutachtung unterziehen müssen.
Der Schweizer Diplomatie gelang es im Juni, eine Sonderregelung für das Armee-Sturmgewehr in der Richtlinie unterzubringen. Den Rest erledigte das Powerplay der Waffenindustrie und der Schützen- und Jagdverbände. Sie argumentierten, dass Terroristen ohnehin nicht mit legal erworbenen Waffen operierten.
Zähne gezogen
Der Widerstand zeigte Wirkung: In teils heftig geführten Auseinandersetzungen mit der Kommission zogen die EU-Staaten und der zuständige EU-Parlamentsausschuss der Verschärfung der Feuerwaffenrichtlinie in den letzten Monaten die spitzesten Zähne.
Die Pflicht, sich vor dem Erwerb einer Waffe medizinisch-psychologisch untersuchen zu lassen, ist im bereinigten Entwurf nicht mehr enthalten.
Gestrichen worden ist auch das geplante Verbot halbautomatischer Sturmgewehre, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Die Kommission wollte damit die gefährlichsten Waffen aus dem Verkehr ziehen, musste sich aber den Vorwurf gefallen lassen, dass dies mit derart unbestimmten Vorschriften kaum zu bewerkstelligen sei.
Nur noch kleine Magazine
Die aus Schweizer Sicht einschneidendste Änderung ist die Beschränkung der Magazinkapazität. Gewehrmagazine mit mehr als zehn Schuss sollen verboten werden. Im ausserdienstlichen Schiesswesen wird heute mit Magazinen mit bis zu 20 Schuss geschossen, in anderen Disziplinen sind auch grössere Magazine verbreitet. Die Kapazität von Pistolenmagazinen wird bei 20 Schuss gedeckelt, was die gängigen Grössen aber ohnehin überschreitet.
Ebenfalls nicht mehr zulässig sind halbautomatische Waffen, die von der Schulter abgefeuert werden und die mit eingeklapptem Schaft weniger als 60 Zentimeter messen. Das betrifft vor allem zivile Maschinenpistolen. Das Kalaschnikow-Sturmgewehr, das wiederholt bei Terroranschlägen zum Einsatz gekommen ist, fällt mit 64,5 Zentimetern Länge gerade nicht unter das Verbot.
Auf der schwarzen Liste der EU stehen ausserdem die vollautomatischen Feuerwaffen, die zu halbautomatischen umgebaut worden sind. Das entspricht der Schweizer Rechtslage, wobei für Armeewaffen eine Ausnahme gilt. Auch Museen, Sammler oder Sportschützen, die regelmässig trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen, dürfen unter Umständen die grundsätzlich verbotenen Waffen kaufen.
Reaktivierte Schreckschusswaffen
In der Schweiz dürften die Einschränkungen trotz Ausnahmen für rote Köpfe sorgen. Weniger umstritten sind die geplanten Vorschriften für das Aufbewahren von Waffen, die Einschränkungen für den Online-Handel und die einheitlichen Standards für das Deaktivieren von Waffen. In Paris hatte ein Attentäter im Januar 2015 in einem jüdischen Supermarkt vier Menschen mit einer Waffe erschossen, die unbrauchbar gemacht, dann aber reaktiviert worden war.
Nach dem Entscheid des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) vom Dienstag entscheidet das EU-Parlament voraussichtlich am 14. März 2017.
Der Schweizer Fahrplan für die Umsetzung ist noch nicht bekannt. Das Bundesamt für Polizei wollte sich vor der definitiven Verabschiedung nicht zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie äussern. Übernimmt die Schweiz die neuen Regeln nicht, droht der Schengen-Ausschluss.