Schweiz will Baskin an Spanien ausliefern

Die Schweiz will eine Baskin an Spanien ausliefern. Das Bundesamt für Justiz hat die Auslieferung bewilligt. Die ETA-Aktivistin habe nicht glaubhaft darlegen können, dass sie gefoltert worden sei, schreibt es. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Entscheid.

Demonstranten mit Basken-Flaggen in Spanien. Die Demonstranten forderten die Freilassung von ETA-Aktivisten. (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweiz will eine Baskin an Spanien ausliefern. Das Bundesamt für Justiz hat die Auslieferung bewilligt. Die ETA-Aktivistin habe nicht glaubhaft darlegen können, dass sie gefoltert worden sei, schreibt es. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Entscheid.

Ob es zur Auslieferung kommt, ist offen: Die Baskin kann den Entscheid innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht anfechten. Das werde sie auch tun, sagte Rolf Zopfi im Namen des Komitees, das ihre Interessen vertritt.

Zudem wird die Frau nur ausgeliefert, wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird. Zopfi geht allerdings von einem negativen Entscheid aus. Dieser kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Beide Entscheide können ausserdem ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Geständnis unter Folter

Die Baskin – eine frühere Stadträtin der Kleinstadt Asteasu – war am 6. April 2016 in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. In Spanien wurde sie 2009 wegen Unterstützung der baskischen Untergrundorganisation ETA verurteilt – ursprünglich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Die Strafe wurde vor kurzem auf drei Jahre und sechs Monate reduziert.

Die Frau tauchte unter und lebte nach eigenen Angaben seit 2009 unter falscher Identität in der Schweiz. Im Auslieferungsverfahren machte sie geltend, sie sei in Spanien auf der Grundlage eines unter Folter abgelegten Geständnisses verurteilt worden. Zudem rügte sie, die spanischen Behörden hätten ihre Anzeige wegen Folter nicht ernsthaft untersucht.

Medizinische Unterlagen

Das BJ forderte zur Prüfung dieser Vorwürfe Unterlagen an, wie es in seiner Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Die spanischen Behörden hätten diese übermittelt, namentlich die Gerichtsurteile im Zusammenhang mit der Überprüfung der Foltervorwürfe und medizinische Unterlagen. Auch hätten sie ausdrücklich erklärt, dass die Frau nicht gefoltert worden sei.

Die ETA-Aktivistin habe nicht glaubhaft darlegen können, dass sie in Spanien tatsächlich gefoltert worden sei. Zudem habe sie die Gerichtsurteile weder an den Obersten Spanischen Gerichtshof noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen.

Grundrechte nicht verletzt

Das BJ weist auch darauf hin, dass das Bundesgericht in einem ähnlich gelagerten Fall aus dem Jahr 2002 die Auslieferung eines mutmasslichen ETA-Mitglieds bewilligt habe. Laut dem Bundesgericht sei die Annahme nicht gerechtfertigt, dass in Spanien systematisch gefoltert werde. Auch treffe es nicht zu, dass bei Verdacht auf eine Zusammenarbeit mit der ETA kein faires Strafverfahren zu erwarten sei.

Die Auslieferung könne nicht wegen Verletzung der Grundrechte abgelehnt werden, schreibt das BJ. Zudem seien alle Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt. So sei der im Gesuch dargelegte Sachverhalt auch nach schweizerischem Recht strafbar.

«Ein politische Entscheid»

Menschenrechtsorganisationen kritisierten den Entscheid. Die Schweizer Sektion von Amnesty International schrieb, sie erachte die Angaben der Baskin als glaubwürdig. Die Argumente des Bundesamtes für Justiz seien nicht stichhaltig.

humanrights.ch spricht von einem politischen Entscheid. Die Schweiz wolle es vermeiden, Spanien als Folterstaat zu brandmarken, sagte David Mühlemann auf Anfrage. Sie mache sich damit unglaubwürdig in ihren Bemühungen zur Bekämpfung der Folter.

«Erdrückende Hinweise»

«Die Hinweise auf Folter sind erdrückend», sagte Mühlemann. Es gebe Zeugenaussagen und einen medizinischen Bericht, welche die Vorwürfe bestätigten. Aus der Anti-Folter-Konvention aber ergebe sich, dass schon im Zweifelsfall und nicht nur bei Vorliegen von Beweisen auf eine Auslieferung zu verzichten sei. Der Auslieferungsentscheid sei damit eine «klare Missachtung völkerrechtlicher Grundsätze».

humanrights.ch weist auch darauf hin, dass der europäische Gerichtshof für Menschenrechte Spanien schon acht Mal verurteilt habe wegen Verstosses gegen das Verbot der Folter sowie unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, das letzte Mal vor rund einem Jahr. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter habe detaillierte Berichte zu den Verhörmethoden veröffentlicht.

Plastiktüte und Stromschläge

Amnesty International hatte den Fall der Baskin im Jahresbericht von 1999 dokumentiert. Nach Darstellung der Organisation wurde die Frau nach der Verhaftung im selben Jahr fünf Tage lang in «Incommunicado-Haft» verhört – einer Isolationshaft ohne Kontakt zu Anwälten oder Ärzten.

Dabei sei sie nach eigenen Angaben gefoltert und sexuell misshandelt worden. Unter anderem sei ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen worden, bis sie nicht mehr habe atmen können. Auch sei sie massiv geschlagen und Stromschlägen ausgesetzt worden. Zudem sei eine Exekution simuliert worden.

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