Staatssekretär Yves Rossier hat mit EU-Unterhändler David O’Sullivan «eine praktisch gangbare Lösung» ausgearbeitet, wie die institutionellen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU künftig geregelt werden könnten. Das bestätigte Rossier im Interview mit der «NZZ am Sonntag».
Die Vorgaben des Bundesrates und des EU-Rates im Streitfall um die institutionellen Fragen seien bisher unvereinbar. Nun müssten der Bundesrat und EU-Rat entscheiden, ob man in Verhandlungen einsteigen wolle.
Es gehe darum, wie das EU-Recht ausgelegt werde, das die bilateralen Verträge beinhalte. Dabei handle es sich um die gesetzlichen Bestimmungen, die die Schweiz mit dem Abschluss der bilateralen Abkommen freiwillig übernommen habe, sagte Rossier im Interview mit der «NZZ am Sonntag» (online nicht verfügbar).
Fremde Richter
Diese Gesetze seien zuvor in einem langen Prozess zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt worden. «Vor diesem Hintergrund ist es nur logisch, dass nur das oberste EU-Gericht über die Auslegung von EU-Recht urteilen kann», sagte Rossier. Eine automatische Übernahme des EU-Rechts hatte der Bundesrat bisher ausgeschlossen.
Sollte die Schweiz der EU bei den institutionelle Fragen entgegenkommen, könnte sie neue Abkommen schliessen, die in ihrem wirtschaftlichen Interesse seien, sagte Rossier. Ansonsten gäbe es «wohl gewisse ökonomische Nachteile». Das aber müssten Bundesrat, Parlament und eventuell das Volk entscheiden.