Die Spionageprogramme der Geheimdienste beschäftigen nun auch die Schweizer Justiz. Die Interessengemeinschaft Digitale Gesellschaft reichte bei der Bundesanwaltschaft insbesondere wegen verbotenen Nachrichtendiensts Strafanzeige gegen unbekannt ein.
Die Bundesanwaltschaft werde ersucht, eine Strafuntersuchung zu eröffnen, die Täterschaft zu ermitteln und entsprechend Anklage zu erheben. Dies teilte die Digitale Gesellschaft am Sonntagabend mit. Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda den Eingang der Anzeige. Diese werde jetzt geprüft.
Die Digitale Gesellschaft vermutet, dass mit den Spähprogrammen möglicherweise Straftaten gegen die Schweiz und ihre Bewohner begangen wurden. Gemäss Medienberichten sei davon auszugehen, dass die Spionageprogramme «Prism» und «Tempora» auch private und staatliche Stellen in der Schweiz direkt betreffen würden, heisst es in der Strafanzeige.
Telefon- und Internetdaten ausspioniert
Daraus würden sich mutmassliche Straftaten gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft und ihre Behörden sowie gegen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ergeben. Laut Strafanzeige betreffen die mutmasslichen Straftaten insbesondere verbotenen Nachrichtendienst sowie verbotene Handlungen für einen fremden Staat.
Die Strafanzeige steht im Zusammenhang mit den Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Dieser hatte aufgedeckt, dass der US-Geheimdienst NSA im Rahmen des Überwachungsprogramms «Prism» Nutzerdaten grosser Internetkonzerne wie Google, Facebook und Microsoft auswertet.
Noch schlimmer ist nach Snowdens Angaben das Spionageprogramm «Tempora» des britischen Geheimdienstes GCHQ. Dieses forscht nach Medienberichten systematisch internationale Telefon- und Internetdaten aus.
Die Digitale Gesellschaft versteht sich nach eigenen Angaben als offenen Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen. Dazu gehören etwa Grundrechtsorganisationen und Betreiber von Netzwerkdiensten.