Die Schweizer Banken erhalten leichter Zugang zum deutschen Markt. Dies war bereits im Steuerabkommen vorgesehen gewesen, das Deutschland abgelehnt hat. Nun ist Deutschland der Schweiz in diesem Punkt entgegen gekommen.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble hätten in einem Briefwechsel vereinbart, die Zusammenarbeit im Finanzbereich zu intensivieren, teilte das Finanzdepartement (EFD) mit.
Eine solche Abmachung hatten die beiden Länder schon 2011 unterzeichnet, im Rahmen des bilateralen Steuerabkommens mit der Abgeltungssteuer. Nach dem Nein zu diesem Abkommen in Deutschland ist sie jedoch hinfällig geworden.
Die Vereinbarung beruhe auf Gegenseitigkeit und komme beiden Ländern zugute, schreibt das EFD. Profitieren können aber vor allem die Schweizer Banken: Künftig brauchen sie in Deutschland keine Filiale mehr, um Kunden akquirieren zu können, wie Mario Tuor vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) auf Anfrage sagte. Ausserdem wird der Verkauf von Fonds aus der Schweiz nach Deutschland möglich.
Eine Verbesserung gegenüber heute
Zufrieden mit der Vereinbarung ist auch die Bankiervereinigung: «Wir beurteilen sie positiv, denn sie verbessert den Status Quo», sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Vereinbarung zeige ausserdem, dass die beiden Staaten auf dem Finanzsektor weiterhin einen konstruktiven Dialog führten.
Schweizer Banken, welche die Vereinbarung nutzen wollen und über keine Filiale vor Ort verfügen, müssen in Deutschland allerdings die relevanten deutschen Anleger- und Konsumentenschutzbestimmungen einhalten. Zu diesem Zweck kann die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin die schweizerische Finma bei Vor-Ort-Kontrollen begleiten. Dabei würden keine Kundendaten offengelegt, schreibt das EFD.
Neue Regeln ab 2017
Laut Tuor gelten die neuen Regeln voraussichtlich ab 2014. Drei Jahre später müssen sie jedoch möglicherweise schon wieder angepasst werden: Auf EU-Ebene soll 2017 nämlich die neue Finanzmarktrichtlinie MiFID II eingeführt werden, die den Marktzutritt von Drittstaaten wie der Schweiz regelt.
Die neue Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland soll durch zwei Ausführungsvereinbarungen unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden ergänzt werden. Damit würden der Wettbewerb und der Konsumentenschutz gestärkt, schreibt das EFD. Die Zusammenarbeit der Finanzmarktaufsichtsbehörden werde intensiviert.
Einen leichteren Marktzutritt haben die Schweizer Banken auch in Österreich und Grossbritannien – jenen Ländern, mit welchen die Schweiz Steuerabkommen mit Abgeltungssteuer abgeschlossen hat.