Langsam klärt sich, wer vom von den USA verhängten Einreiseverbot betroffen ist. Klar ist nun: Doppelbürger, die neben dem Schweizer Pass auch die Staatsbürgerschaft eines der von der Einreisesperre betroffenen Länder besitzen, dürfen in die USA reisen, wenn sie bereits ein Visum haben.
Dies ist das Ergebnis aus Verhandlungen zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der US-Botschaft in Bern. Wie das EDA am Dienstag mitteilte, dürfen Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger, die neben der Schweizer Staatsangehörigkeit auch diejenige des Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia oder Jemen besitzen, ab sofort wieder in die USA reisen.
Doppelbürgerinnen und -bürger ohne gültiges Visum für die USA dürfen laut den US-Behörden hingegen nicht in die USA einreisen, da sie derzeit keine Einreiseerlaubnis bei der zuständigen US-Vertretung beantragen können. Verbindliche Auskünfte über die Reichweite und die Dauer dieser Massnahme könnten nur die Botschaften und Konsulate der USA geben, schreibt das Aussendepartement.
Weitere Ausnahmen für den Einreisestopp wurden zudem aus Deutschland bekannt. Ausgenommen vom Dekret seien unter anderem Inhaber diplomatischer Visa, NATO-Visa sowie bestimmter Visa für Reisen zur UNO und für Mitarbeiter internationaler Organisationen, teilte das Aussenministerium in Berlin in den Reisehinweisen auf seiner Webseite mit.